6.3.
Nutzungserscheinungen
Selbst die verwendeten hochwertigen Oberflächen, Stoffe und Bezügen halten
nicht allen Beanspruchungen des täglichen Lebens stand. Beschädigungen
oder Spuren können z.B. hinterlassen:
-
scharfe, spitze Gegenstände wie Armbänder, Schmuck, Ketten, Haarspan-
gen etc.
-
Krallen von Haustieren
-
chemische Substanzen, wie Haarfärbemittel, Haargel, Haarspray, Make up,
Cremes und Lotionen, Kosmetika
-
Haarfette und Schweiss, Ausdünstungen von Personen mit regelmässiger
Medikamenteneinahme
-
alkoholische Flüssigkeiten und Fruchtsäfte
Gezogene Fäden nicht abschneiden, sondern nach innen ziehen. Ist ein Fa-
den gerissen entsteht ein Loch im Bezug.
Nutzungserscheinungen dieser Art sind von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.4.
Anfärbungen durch Bekleidung oder Bettbezüge, Pilling
Für Farbechtheiten anderer Bekleidungs- und Bettbezugsstoffe, welche auf
das Polsterbett übertragen werden können, kann keine Gewährleistung über-
nommen werden. Es handelt sich hier nicht um einen Fehler am Bezugstoff,
sondern um einen Mangel am Bekleidungsstoff oder der verwendeten Bettwä-
sche.
Unter Pilling versteht man Knötchenbildung auf Stoffen, die meist durch Rei-
bung von unterschiedlichen Stoffen aufeinander (unechtes Pilling) ensteht,
z.B. Bettwäsche. Die Pillingneigung kann durch feuchtes Klima und/oder elekt-
rostatische Aufladung gefördert werden. Dies ist eine warentypische Eigen-
schaft und kein Mangel.
Mit einem speziellen Fusselrasierer lassen sich die Pillings wieder entfernen.
6.5.
Farbabweichungen
Neben produktions- und verarbeitungstechnischen Farbabweichungen durch
unterschiedliche Strichrichtungen, weisen Bezugsmaterialien handelsübliche
Farbabweichungen auf. Auch zum Muster in der Ausstellung oder zu früher
gelieferten Teilen sind deshalb Farbabweichungen möglich.
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