3. Werden Produkte oder ihre Bestandteile über den bestimmungsgemäßen Betrieb hinaus mechanisch
und/oder thermisch bearbeitet, können ggf. gefährliche Stoffe (schwermetallhaltiger Staub wie z.B.
Blei, Beryllium, Nickel) freigesetzt werden. Die Zerlegung des Produkts darf daher nur von speziell
geschultem Fachpersonal erfolgen. Unsachgemäßes Zerlegen kann Gesundheitsschäden
hervorrufen. Die nationalen Vorschriften zur Entsorgung sind zu beachten.
4. Falls beim Umgang mit dem Produkt Gefahren- oder Betriebsstoffe entstehen, die speziell zu
entsorgen sind, z.B. regelmäßig zu wechselnde Kühlmittel oder Motorenöle, sind die
Sicherheitshinweise des Herstellers dieser Gefahren- oder Betriebsstoffe und die regional gültigen
Entsorgungsvorschriften einzuhalten. Beachten Sie ggf. auch die zugehörigen speziellen
Sicherheitshinweise in der Produktdokumentation. Die unsachgemäße Entsorgung von Gefahren-
oder Betriebsstoffen kann zu Gesundheitsschäden von Personen und Umweltschäden führen.
Weitere Informationen zu Umweltschutz finden Sie auf der Rohde & Schwarz Home Page.
1171.0000.41 – 08
Grundlegende Sicherheitshinweise
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