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ALLGEMEINES
1.1
Einleitung
Die vorliegende Montage- und Verwendungsanleitung ist
nur für
• Industrie-Treppen mit Geländer,
• Podesttreppe mit Geländer,
• Überstiege, stationär,
• Plattformtreppe, stationär,
• Treppen-Podest, stationär und
• Arbeitsbühnen, Modulsystem
gültig, die der gem. Abschnitt
auf Arbeitssicherheit" zugeordnet sind. Die aufgeführten
Modelle werden nachfolgend Anlagen genannt.
Die in dieser Montage- und Verwendungsanleitung an-
gegebenen Hinweise für die Sicherheit sowie die Regeln
und Verordnungen im Umgang mit den Anlagen liegen
im Geltungsbereich der in vorliegender Dokumentation
erwähnten Anlagen.
Betreiber müssen in eigener Verantwortung
• für die Einhaltung der örtlichen, regionalen und nati-
onalen Vorschriften Sorge tragen,
• die in der Montage- und Verwendungsanleitung auf-
geführten Regelwerke (Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien usw.) für eine sichere Handhabung beach-
ten,
• sicherstellen, dass die Montage- und Verwendungs-
anleitung dem Montage- und Nutzerpersonal zur
Verfügung steht und die gemachten Angaben wie
Hinweise, Warnungen sowie die Sicherheitsbestim-
mungen in allen Einzelheiten befolgt werden.
1.2
Hersteller
Hersteller der in vorliegender Dokumentation beschrie-
benen Anlagen ist die
Firma ZARGES GmbH
Sparte Steigtechnik
Postfach 16 30
82360 Weilheim
Internet: http://www.zarges.de
1.3
Prüfung auf Arbeitssicherheit
Die nachfolgend angesprochenen Anlagen wurden durch
den DEKRA Industrial Services geprüft und unter den
Prüfberichtsnummern
TI 11/2623/08-67780-4,
2623/08-67780-5 und TI 11/2623/08-67780-6 registriert.
1.4
Verpflichtungen, Haftung und Gewährleistung
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Um-
gang ist die Kenntnis der Sicherheitshinweise und der
Sicherheitsvorschriften. Diese Montage- und Verwen-
dungsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise,
sind von allen Personen zu beachten, die mit oder an den
Anlagen arbeiten. Darüber hinaus sind die für den jewei-
ligen Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung zu beachten.
DE
1.3
angeführten "Prüfung
Tel.: 08 81/68 71 00
Telefax: 08 81/68 72 95
E-Mail: zarges@zarges.de
TI 11/
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
• Die Anlagen sind nach dem Stand der Technik und
den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ge-
baut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefah-
ren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen an den Anlagen oder an an-
deren Sachwerten entstehen. Die Anlagen sind nur zu
benutzen
w für die bestimmungsgemäße Verwendung und
w in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Beschädigungen, die die Sicherheit beeinträchtigen kön-
nen, sind umgehend zu beseitigen.
Umfang und Zeitraum der Form der Gewährleistung sind
in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers
fixiert. Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus ei-
ner mangelhaften Dokumentation ergeben, ist stets die
zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Montage- und Ver-
wendungsanleitung maßgebend (siehe Abschnitt 1.5).
Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt:
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden an den
gelieferten Anlagen, die aus einem oder mehreren der
nachfolgenden Gründe entstanden sind.
Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt:
Es wird keine Gewähr übernommen für Personen- und
Sachschäden, die aus einem oder mehreren der nachfol-
genden Gründe entstanden sind:
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anla-
gen,
• unsachgemäßes Montieren und Nutzen der Anlagen,
• Nutzen der Anlagen mit defekten Bauteilen,
• Unkenntnis oder Nichtbeachtung dieser Montage-
und Verwendungsanleitung,
• nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend
unterrichtetes Montage- und Nutzerpersonal,
• unsachgemäß durchgeführte Reparaturen,
• Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen
und Original-Zubehör. Die Verwendung von anderen
Ersatzteilen und Zubehör ist nicht erlaubt und darf in
Ausnahmenfällen nur nach schriftlicher Genehmi-
gung der Firma ZARGES erfolgen.
• eigenmächtige bauliche Veränderungen an den Anla-
gen,
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung
und höhere Gewalt.
Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sor-
gen,
• dass die Sicherheitsbestimmungen gem. Abschnitt 2,
5.1
und
6.1
eingehalten werden,
• dass eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung
(siehe Abschnitt 2.4) sowie fehlerhaftes Aufstellen
und ein unzulässiges Nutzen ausgeschlossen sind
und
• dass darüber hinaus eine bestimmungsgemäße Ver-
wendung (siehe Abschnitt 2.3) gewährleistet ist.
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