unter Spannung setzen und zu ei-
nem elektrischen Schlag führen.
•
Die Bohrmaschine ist nicht zum An-
trieb von Vorsatzgeräten ausgelegt.
•
Nicht im Bereich von Dämpfen oder
brennbaren Flüssigkeiten verwen-
den.
•
Nur scharfe Bohrer und geeignete
Schrauberbits verwenden.
•
Achten Sie auf einen sicheren
Stand auf Leitern oder Gerüsten.
•
In Wänden, in denen Strom, Was-
ser oder Gasleitungen unsichtbar
verlegt sind, zuerst mit einem
Leitungssuchgerät die Leitungen
lokalisieren.
Bewahren Sie die Sicherheitshinwei-
se gut auf.
2. Gerätebeschreibung und
Lieferumfang
2.1 Gerätebeschreibung (Bild 1)
1. Bohrfutter
2. Feststellschraube für Bohrtiefenan-
schlag
3. Drehzahlumschalter
4. Bohren-/Schlagbohren-Umschalter
5. Feststellknopf
6. Ein-/Ausschalter
7. Drehzahl-Regler
8. Rechts-/Linkslauf-Umschalter
9. Staubabsaugadapter
10. Bohrtiefenanschlag
11. Staubabsaugung
12. Zusatzhandgriff
2.2 Lieferumfang
•
Öffnen Sie die Verpackung und
nehmen Sie das Gerät vorsichtig
aus der Verpackung.
D_SB_1102_1_EX_BE_SPK7.indb 10
D_SB_1102_1_EX_BE_SPK7.indb 10
D
•
Entfernen Sie das Verpackungs-
material sowie Verpackungs-/ und
Transportsicherungen (falls vorhan-
den).
•
Überprüfen Sie, ob der Lieferum-
fang vollständig ist.
•
Kontrollieren Sie das Gerät und die
Zubehörteile auf Transportschäden.
•
Bewahren Sie die Verpackung nach
Möglichkeit bis zum Ablauf der Ga-
rantiezeit auf.
Achtung!
Gerät und Verpackungsmaterial
sind kein Kinderspielzeug! Kinder
dürfen nicht mit Kunststoff beuteln,
Folien und Kleinteilen spielen! Es
besteht Verschluckungs- und Ersti-
ckungsgefahr!
•
Schlagbohrmaschine
•
Bohrtiefenanschlag
•
Staubabsaugadapter
•
Staubabsaugung
•
Zusatzhandgriff
•
Originalbetriebsanleitung
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Bohrmaschine ist nur geeignet zum
Schlagbohren in Ziegel, Beton und
Gestein, sowie zum Bohren in Holz,
Metall und Kunststoff . Die Bohrmaschi-
ne verfügt außerdem über eine Rechts/
Linkslauf-Umschaltfunktion und ist
damit auch geeignet zum Hinein- und
Herausdrehen von Schrauben. Alle
anderen Arten der Verwendung werden
hiermit ausgeschlossen bzw. untersagt.
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01.12.15 13:07
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