Zusammenlegungsverbot: Medien, die miteinander reagieren können, nicht über derselben Auf-
fangwanne lagern.
Überschreiten von Lagermenge und Tragfähigkeit.
Mängelansprüche und Haftung
1.3
Mängel- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Unsachgemäßes Montieren, Bedienen und Warten.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen.
Sicherheitshinweise
2
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.
Die geltenden Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beachten.
Feuer, offenes Licht sowie Rauchen verboten.
Verpackungen und Behälter müssen so beschaffen sein, dass sie den verkehrs-
rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Nur Stoffe lagern, für die die Auffangwanne geeignet ist.
Tragkraft des Einbauregals darf nicht überschritten werden.
Stoffe so lagern, dass alle Gebinde und die Auffangwanne einsehbar sind.
Schneelasten sind unmittelbar vom Dach zu räumen!
Transport, Aufstellen und Montage
3
3.1
Transport durch Hebezeug
Das Depot darf nur im unbeladenen Zustand transportiert werden.
Das Depot ist mit Gabelstapler oder Hubwagen zweiseitig unterfahr- und transportierbar.
3.2
Aufstellungsbedingungen
Das Depot darf nur auf ebenen und befestigten Flächen aufgestellt werden. Das Depot ist zur Aufstellung
im Freien oder zur Aufstellung in Räumen von Gebäuden geeignet. Das Depot darf nicht innerhalb von
Verkehrswegen aufgestellt werden und ist gegen die Beschädigung von Fahrzeugen durch entsprechende
Maßnahmen (z.B. Anfahrschutz) zu sichern. Bei einer Aufstellung im Freien ist das Depot vor Windeinwir-
kung, Niederschlag und direkter Sonneneinstrahlung ausreichend zu schützen (z.B. durch Überdachung).
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WARNUNG
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07/2015