Allgemeine Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Fehlanwendungen - Denios PolySafe-Depot Typ K Mode D'emploi

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Allgemeine Hinweise

1
Die Hinweise und Anweisungen dieser Betriebsanleitung sind einzuhalten und zu beachten. Jede Person,
die mit der Aufstellung, Bedienung, Wartung und Reparatur des Produktes befasst ist, muss die Betriebs-
anleitung gelesen und verstanden haben.
Gegenüber den Darstellungen und Angaben in der Betriebsanleitung sind technische Änderungen, die der
Verbesserung des Lagersystems dienen, vorbehalten.
Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen bezüglich Gefahrstoffen, Si-
cherheitsvorschriften, Betriebssicherheit und Betreiberpflichten beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.1
Die PolySafe-Depots Typ K sind zur Lagerung im Innen- und im Außenbereich von wassergefährdenden
Stoffen aller Wassergefährdungsklassen WGK 1-3 nach WHG / VAUwS mit einem Flammpunkt über
100°C, aufbewahrt in verkehrsrechtlich zugelassenen Behältern, geeignet. Flüssigkeiten nach der Medien-
liste 40-1.1 des DIBt mit Abminderungsfaktoren A
tigkeit und Beständigkeit, wie ebenfalls die Stoffgruppen: wässrige Lösungen organischer Säuren bis 10%,
Mineralsäuren bis 20 % sowie sauer hydrolysierender Salze in wässriger Lösung (ph<6) außer Flusssäure
und oxidierend wirkende Säuren und Salze, anorganische Laugen sowie alkalisch hydrolysierende Salze
in wässriger Lösung (pH > 8), ausgenommen Ammoniaklösungen und oxisierend wirkende Lösungen von
Salzen (z.B. Hypoclorit), Lösungen anorganischer nicht oxidierender Salze mit einem pH-Wert zwischen 6
und 8.
Das eingestellte Einbauregal, ist optimal zum Lagern und Umfüllen von Kleingebinden geeignet. Beim
Umfüllen wird durch die vorstehende Auffangwanne ein hohes Maß an zusätzlicher Sicherheit gewährleis-
tet.
Die Auffangwannen sind ausschließlich innerhalb der im Kapitel 4 „Technische Daten" aufgeführten Leis-
tungsgrenzen zu verwenden.

Fehlanwendungen

1.2
Als Fehlanwendung gilt insbesondere:
Einlagern unzulässiger Stoffe: Die Beständigkeit des Wannenwerkstoffes gegenüber dem Lagerme-
dium muss nachgewiesen sein.
Das Einsetzen der Auffangwanne zu anderen, als in Kapitel 1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
aufgeführten Zwecken.
Einlagern unzulässiger Gebinde: Die Gebinde müssen den verkehrsrechtlichen Vorschriften für das
Befördern gefährlicher Güter entsprechen.
235412_BA_PSD_K_002_INT
HINWEIS
= 1,0 erfordern keinen gesonderten Nachweis der Dich-
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07/2015

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