Gesetzliche Bestimmungen - Niko 05-205 Mode D'emploi

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05-205

7. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

- Die Installation darf ausschließlich von einem fachmann des Elektrohandwerks unter
Berücksichtigung der geltenden Vorschriften vorgenommen werden.
- Übergeben sie dem Benutzer diese gebrauchsanleitung. sie ist den unterlagen
der elektrischen Anlage beizufügen und muss auch eventuellen neuen Besitzern
übergeben werden. Zusätzliche Exemplare erhalten Sie über unsere Website oder
unseren servicedienst.
- Bei der Installation müssen Sie u.a. folgendes berücksichtigen:
- die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften;
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation;
- diese gebrauchsanleitung die im Zusammenhang mit jeder spezifischen anlage
gesehen werden muss;
- die regeln fachmännischen Könnens.
- sollten sie Fragen haben, können sie sich an die niko-hotline oder an eine anerkannte
Kontrollstelle wenden:
Web-site: http://www.niko.be; E-Mail: support@niko.be;
Hotline Belgien: +32 3 778 90 80
Hotline Moeller Deutschland:
Berlin: +49 30 701902-46
Düsseldorf: +49 2131 317-37 frankfurt a.M.: +49 69 50089-263
Stuttgart: +49 711 68789-51 München: +49 89 460 95-218
Mail: gebaeudeautomation@moeller.net
Österreich: Moeller Gebäudeautomation UG Schrems 0043-2853-702-0
Hotline Slowakei: +421 263 825 155 – E-mail: niko@niko.sk
DE
Hamburg: +49 40 75019-281
85

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