Garantie
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerat beseitigen wir wahrend der gesetzlichen Verjahrungsfrist fur Man-
gelanspruche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die Verjahrungsfrist bestimmt sich
jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerat gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
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SachgemalSer Behandlung des Gerates
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Beachtung der Bedienungsanleitung
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Verwendung von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
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Lackschaden, die auf normale Abnutzung zuruckzufuhren sind
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VerschleiBteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen |X X X X X X (XXI gekennzeichnet sind
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Verbrennungsmotoren - Fur diese gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen Motorenhersteller
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser Garantieerklarung und dem Kaufbeleg an Ihren Handler oder die
nachste autorisierte Kundendienststelle. Durch diese Garantiezusage bleiben die gesetzlichen Mangelanspruche des
Kaufers gegenuber dem Verkaufer unberuhrt.
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Die Garantie erlischt bei:
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Reparaturversuchen am Gerat
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Technischen Veranderungen am Gerat
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nicht bestimmungsgemalSer Verwendung
(z. B. gewerblicher oder kommunaler Nutzung)
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