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17.0 HINWEISE ZUR GEWÄHRLEISTUNG
Adam Equipment bietet eine beschränkte Gewährleistung (Teile und Arbeitskraft) auf
Komponenten, die auf Grund von Fabrikations- oder Materialfehlern mangelhaft
geworden sind. Die Gewährleistung beginnt am Tag der Lieferung.
Sollten während des Gewährleistungszeitraums Reparationen jeglicher Art von Nöten
sein, so muss der Kunde seinen Lieferanten oder Adam Equipment Company davon in
Kenntnis setzen. Das Unternehmen bzw. die von ihr autorisierten Techniker behalten sich
das Recht vor, Komponenten in einer ihrer Werkstätten je nach Schwere des Problems zu
reparieren oder zu ersetzen. Frachtkosten, die durch das Zusenden fehlerhafter Teile an
das Servicezentrum entstehen, werden vom Käufer getragen werden.
Der
Anspruch
Originalverpackung und mit ordnungsgemäßer Dokumentation für einen eventuellen
Schadensersatzspruch zurückgesandt wurde. Sämtliche Ansprüche unterliegen dem
Ermessen von Adam Equipment.
Diese Gewährleistung bezieht sich nicht auf Geräte, bei denen Mängel oder unzulängliche
Funktion durch falsche Anwendung, versehentliche Beschädigung, Belastung durch
radioaktive oder ätzende Materialien, Fahrlässigkeit, falsche Installation, unbefugte
Modifikation oder versuchte Reparation, sowie Missachtung der Anweisungen in dieser
Bedienungsanleitung verursacht wurden. Außerdem sind wieder aufladbare Batterien
und Akkus von der Gewährleistung ausgenommen.
Reparaturen, die innerhalb der Gewährleistung ausgeführt wurden verlängern den
Gewährleistungszeitraum nicht. Komponenten, die bei Reparaturen im Rahmen der
Gewährleistung entnommen werden, gehen in das Eigentum des Unternehmens über.
Die satzungsgemäßen Rechte des Kunden werden durch diese Gewährleistung nicht
beeinflusst. Die Gewährleistungsbestimmungen unterliegen dem Recht des Vereinigten
Königreichs. Für ausführliche Einzelheiten und Informationen zur Gewährleistung sehen
Sie bitte die Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite ein.
© Adam Equipment Company 2014
auf
Gewährleistung
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erlischt,
wenn
die
3036610540RevB-Nov14
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nicht
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