MVE
2.10 - VERSCHROTTUNG DER MASCHINE
Bevor man den elektrischen Vibrator entsorgt, ist er vollkommen zu reinigen und der restliche in ihm vorhandene Staub ist in
Übereinstimmung mit dem Sicherheitsdatenblatt des Materials zu entsorgen.
Die Demontagearbeiten müssen in einem Bereich, der als sicher klassifiziert wurde, durchgeführt werden.
Die in den Entsorgungsarbeiten beteiligten Bediener müssen angemessene persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
Der elektrische Vibrator muss so abgebaut werden, dass man weder als komplette Einheit noch eine oder mehrere Teile benutzen werden
kann. Um das Altfett aus dem elektrischen Vibrator zu entsorgen, es ist verbindlich vorgeschrieben, die einschlägigen Rechtsvorschriften
des Verwendungslandes einzuhalten. Wenn die Maschine am Lebensende verschrottet werden soll, sind die kunststoffhaltigen Teile
(Dichtungen) auszubauen und über die entsprechenden Sammelstellen dem Recycling zuzuleiten. Die restlichen Teile müssen am
Schrottplatz geschickt werden.
Mit Bezug auf die WEEE-Richtlinien müssen die mit einem speziellen Symbol gekennzeichneten elektrischen und elektronischen
Komponenten in zu diesem Zweck autorisierten Sammelstellen entsorgt werden.
Die unzulässige Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott (Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE)) wird mit Geldstrafen,
die durch den geltenden Gesetzen geregelt sind, geahndet.
2.11 - RÜCKSENDUNG DER MASCHINE
Bei der Rücksendung der Maschine die Originalverpackung verwenden, soweit diese noch vorhanden sind; ansonsten auf einer Palette
befestigen, um den bestmöglichen Schutz während des Transports zu gewährleisten. In jedem Fall sicherstellen, dass kein Restmaterial in
der Maschine verbleibt.
2.12 - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Zur Maschine gehört eine Bescheinigung über die Konformität mit den geltenden Richtlinien. Da es sich um eine Komponente handelt, die
in eine komplette Anlage eingebaut werden soll, haftet der Aufsteller für die Einhaltung aller geltenden Richtlinien. Jede unsachgemäße
Nutzung des elektrischen Vibrators durch Nichteinhaltung der in diesem Handbuch angegebenen Anweisungen spricht Oli® von jeglicher
Verantwortung für eine fehlerhafte Arbeitsweise des elektrischen Vibrators frei.
Da das Fachgebiet umfangreichen technischen und normativen Entwicklungen unterliegt, behält sich Oli® das Recht vor, seine Produkte so
bald wie möglich durch alle anwendbaren technischen Fachkenntnisse und offiziellen Standards (EN, UNI) zu aktualisieren.
N.B. Mit Bezug auf die "MASCHINENRICHTLINIE 2006/42/CE" ist die unten angegebene Erklärung
als: "Einbauerklärung" gemäß Art. 4.2 Absatz 1 und Anhang II.B zu verstehen.
REV.6 | 12/2016
II 3 D
CLASS II DIV.2
CM
C
US
Intertek
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