Optionales Duschsystem – Arbeitsablauf
Befüllung des Wassertanks
Die Wassereinfüllöffnung, die mit einem 20- Liter-Tank verbunden ist, befindet sich auf
der Backbordseite neben dem Fahrersitz. Da es nicht möglich ist, das System gänzlich zu
entleeren, sollten die nachfolgenden Abläufe bestmöglich durchgeführt werden, um der
Entwicklung von Mikroorganismen entgegenzuwirken.
Vor dem ersten Gebrauch
•
Füllen Sie den Tank mit warmem Wasser (50°C) und einer 1% Reinigungslösung.
•
Spülen Sie nach einigen Minuten mit klarem Wasser nach und füllen Sie den Tank erneut mit
Wasser, dass mit Chlortabletten behandelt wurde (folgen Sie der Verpackungsanweisung zur
Herstellung einer 5% Konzentration), auf.
•
Entleeren Sie den Tank nach 2 Stunden und spülen Sie vorsichtig und gründlich mit
klarem Wasser nach.
Bei Gebrauch
•
Jedes Mal, wenn der Tank befüllt wird, müssen Chlortabletten, dosiert gemäß den
Herstellerangaben, hinzugegeben werden.
•
Alle 6 Monate ist der Ablauf gemäß „Vor dem ersten Gebrauch" zu wiederholen.
Vor längerfristiger Einlagerung
•
Halten Sie den Tank mit Wasser und 10% Chlorlösung gefüllt.
•
Vor dem erneuten Gebrauch des Tanks ist der Ablauf gemäß „Vor dem ersten Gebrauch"
zu wiederholen.
Gebrauch der Dusche
•
Überprüfen Sie, ob der Batterietrennschalter und der Trennschalter der Dusche auf AN
(ON) steht.
•
Ziehen Sie den Duschkopf aus dem Halter heraus und drehen Sie ihn im Uhrzeigersinn auf.
•
Bei Beendigung drehen Sie den Duschkopf gegen den Uhrzeigersinn zu (drehen Sie den
Kopf immer zu – auch wenn kein Wasser mehr fließt).
•
Führen Sie den Schlauch vorsichtig wieder in die Haltung zurück und stellen Sie sicher, dass
der Duschkopf komplett versenkt ist.
•
Schalten Sie die Duschschalter auf AUS (OFF).
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Eingeschränkte Garantie
Williams Jet Tenders Ltd. – Garantieschein (eingeschränkte Garantie)
Williams Jet Tenders („Williams") führt eine PDI (Pre-Delivery-Inspection) bei allen neuen Booten durch, bevor sie vom Werk
ausgeliefert werden. Williams übernimmt die Reparatur seiner Schlauchboote während der hierin angegebenen spezifischen
Garantiezeiträume vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen. Registrierung des Williams-
Bootes – Jedes Williams-Boot wird mit einer Registrierungskarte an den Originalkunden ausgeliefert. Die hierin enthaltene
eingeschränkte Garantie ist nur dann gültig, wenn der Originalbesitzer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erstregistrierung
eine ausgefüllte Registrierungskarte an Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN,
UK einsendet. Von Williams zugelassene Händler dürfen Boote für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor der Registrierung
lagern, sofern a) die Boote in der Originalverpackung in Übereinstimmung mit Richtlinien von Williams gelagert werden, und b) die
Registrierung bei der Übergabe nur mit dem Tachostand vom Werk erfolgt.
Garantieumfang:
Williams garantiert dem privaten Erstkäufer eines ordnungsgemäß registrierten Bootes, dass a) alle Nähte der Schläuche,
Aufblasventile und das für die Herstellung des Schlauches verwendete Gewebe für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum
der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind; b) sich das Gewebe des Schlauches für einen Zeitraum von 3
Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung nicht so abnutzt, dass der Schlauch nicht mehr verwendbar ist (d. h. er wird nicht rissig,
porös, kann sich aber verfärben, verblassen oder abscheuern); c) der Glasfaserrumpf für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum
der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern ist; d) alle Komponenten, die im Williams-Werk montiert wurden
oder anschließend unter Garantie ausgetauscht werden, für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei
von Material- und Herstellungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum für gewerbliche Besitzer beträgt 4 Monate ab dem Datum der
Erstregistrierung. Die Verpflichtung von Williams unter dieser eingeschränkten Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den
Ersatz, nach alleinigem Ermessen von Williams, jeglicher Teile, die nach alleinigem Urteil von Williams Material- oder Herstellungsfehler
aufweisen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DER EINZIGE UND EXKLUSIVE RECHTSBEHELF DES ERSTKÄUFERS.
Was nicht abgedeckt ist:
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für: a) normale Abnutzung und normalen Verschleiß; b) kleinere Schäden am Boot,
unter anderem Haarrisse im Gelcoat, verblasstes Gelcoat oder Blasen im Gelcoat; c) Schäden an Williams-Booten aufgrund
von Fahrlässigkeit, Unfällen, Missbrauch, Modifizierung, unsachgemäßer Bedienung, Kollision, Feuer, Diebstahl, Vandalismus,
Aufruhr, Explosion, Gegenständen, die gegen das Boot schlagen, unsachgemäße Pflege und Lagerung; d) Schäden, die durch das
Abschleppen eines Williams-Bootes verursacht wurden, Schäden, die durch das Anheben oder die Bergung eines Williams-Bootes
verursacht wurden; e) Schläuche, die aggressiven oder korrosiven Chemikalien ausgesetzt sind; f) Teile, die von anderen Personen
als dem Werkspersonal von Williams installiert wurden; g) Schäden, die durch Ersatzteile verursacht wurden; h) Williams-Boote, die
für die gewerbliche/behördliche Nutzung gekauft wurden; i) Arbeiten, die von einem nicht zugelassenen Servicecenter und/oder ohne
vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-Boot durchgeführt wurden; j) Arbeits-, Fracht-, Liefer-, Lager- oder ähnliche
Gebühren; k) Mängel, die durch eine Nichtbeachtung der Anweisungen zur Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes verursacht
oder verschlimmert wurden; l) Schäden, die durch eingedrungenes Wasser verursacht wurden. Manchmal tragen Geräte, die auf einem
Williams-Boot installiert sind (z. B. Elektronik), ihre eigenen individuellen Garantien, die von den jeweiligen Herstellern gegeben werden.
In diesen Fällen müssen Garantieansprüche bezüglich dieser Teile an die entsprechenden Hersteller und nicht an Williams gerichtet
werden. Williams behält sich das Recht vor, Garantieansprüche nur bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Pflege zu akzeptieren.
Inanspruchnahme von Reparaturleistungen unter der Garantie:
Vor dem Beginn von Arbeiten an einem Williams-Boot muss der Garantieanspruch schriftlich von Williams Jet Tenders Ltd bestätigt
werden. Um Reparaturleistungen unter der Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Originalbesitzer sich diesbezüglich
schriftlich, zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags und einem Foto, das den zu reparierenden Schaden/Mangel zeigt, an Williams
Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN, UK wenden. Wenn Williams bestätigt, dass der spezifische
Mangel/Schaden unter diese eingeschränkte Garantie fällt, informiert Williams den Besitzer schriftlich, wohin (frachtfrei) das Boot bzw.
das oder die Teile zur Reparatur oder zum Austausch geschickt werden sollen. In vielen Fällen können Reparaturen über das örtliche
autorisierte Verkaufs- und Servicecenter für Reparaturen abgewickelt werden. In anderen Fällen müssen das Boot oder die Teile von
Williams-Personal repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für Arbeiten, die in einen nicht autorisierten Servicecenter bzw.
ohne vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-Boot durchgeführt wurden. Alle unter dieser eingeschränkten Garantie
ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Williams über.
Verschiedenes:
Williams autorisiert niemandem, in seinem Namen andere Verpflichtungen oder Haftungen in Verbindung mit seinen Booten einzugehen.
DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE VERPFLICHTUNG VON WILLIAMS HIERUNTER ERSETZEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, UNTER ANDEREM DIE GARANTIEN DER MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. Williams haftet nicht für zufällige oder Folgeschäden, die durch eine Verletzung dieser eingeschränkten Garantie
resultieren, unter anderem den Verlust der Nutzung des Schlauchbootes, Lagerung, Zahlung für Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Mietkosten
für Boote und örtliche Steuern, die auf Reparaturen unter Garantie zahlbar sind. Williams behält sich das Recht vor, Modelle, Farben,
Spezifikationen, Materialien, Ausrüstung, Komponententeile und Preise zu ändern oder die Produktion bestimmter Modelle ohne vorherige
Ankündigung einzustellen, und die Änderungen, Modifikationen oder Einstellung erfolgen, ohne dass Williams in irgendeiner Weise dazu
verpflichtet ist, Schlauchboote, die vor dem Datum dieser Änderungen oder Modifizierungen hergestellt worden sind, entsprechend auszurüsten
oder zu modifizieren. Diese eingeschränkte Garantie unterliegt britischem Recht und wird nach britischem Recht ausgelegt.
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