7. REINIGUNG
7.1 Sicherheitsvorschriften
•
Beachten Sie stets die Sicherheits- u. Gefahrenhinweise auf Reinigungschemikalien und legen
dementsprechende Schutzkleidung an (z.B. Brille, Handschuhe etc.)
7.2 Anforderungen an die durchführende Person
•
Eingewiesene Personen, die über die Betriebsanleitung instruiert wurden
•
Siehe auch Angaben auf dem jeweiligen Reinigungsprodukt
7.3 Empfohlene Reinigungsmittel
•
Reiniger-Kombination aus DEXDA® Clean & KXpress zur evtl. Biofilm Entfernung, Desinfektion der
biolite® und Entkalkung (siehe auch Kapitel Ersatzteile und Zubehör (S.29))
Für Reinigungsmittel anderer Hersteller können wir keine Garantie bzgl. Materialverträglichkeit & Funktionalität geben.
7.4 Empfohlenes Reinigungsintervall
•
je nach Nutzerverhalten und Wasserqualität 1-4 x jährlich
Bsp. 1:
Bei Nutzung des Frischwassersystems ausschließlich „im Urlaub" und getankter
Leitungswasserqualität: 1-2 x jährlich
Bsp. 2:
Bei Langzeitreisen und Aufbereitung von „Oberflächenwasser" (Kaskadenfiltration und
eine zweite Desinfektionsstufe vorausgesetzt): 2-4 x jährlich
Bsp. 3:
Bei regelmäßiger Nutzung z.B. im industriellen/medizinischen Bereich, entsprechend den
einschlägigen Normen/Hygiene Standards sowie dem Härtegrad des Wassers (Empfehlung:
mind. 1x jährlich)
8. DEINSTALLATION/AUSSERBETRIEBNAHME
Information!
Die Deinstallation/Außerbetriebnahme der biolite® ist entweder von einem Fachbetrieb durchführen
zu lassen oder von einer technisch versierten Person (siehe auch Kapitel Mindestqualifikationen im
Umgang mit dem Produkt (S.7)).
8.1 Sicherheitsvorschriften
Beachten Sie bei der Deinstallation/Außerbetriebnahme die Hinweise im Kapitel Sicherheit (S.6).
Vorsicht!
• UV-C Strahlung kann Haut- u. Augenschäden verursachen.
• Öffnen Sie niemals das Gehäuse der biolite®.
• Schauen Sie nie im eingeschalteten Zustand der biolite® in die Öffnungen der Wasseranschlüsse.
• Betreiben Sie die biolite® nur im unbeschädigten und geschlossenen Zustand des Gehäuses.
UV-C Strahlung
• Achten Sie auch auf andere Personen und verweisen Sie diese aus dem Gefahrenbereich.
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