7.0
SPEZIFIKATIONEN
7.1
MATERIALIEN:
Grundplatte: Alle Komponenten bestehen aus geschweißtem Aluminium/plattiertem Stahl.
Gewicht der Ballastgrundplatte (ohne Gegengewichte): Modell-Nr. 8414496 (mit Ausrichtungsvorrichtungen)
87,1 kg; Modell-Nr. 8512894 (Trägersäulen mit Schnelllösestiften) 90,2 kg (siehe Abbildung 3).
Gegengewichte: Galvanisiertes Gusseisen mit jeweils 22,5 kg.
8.0
TERMINOLOGIE
BERECHTIGTE PERSON: Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen,
an dem die Person einem Absturzrisiko ausgesetzt ist (des Weiteren zum Zwecke dieser Anweisungen „Benutzer"
genannt).
RETTER: Person oder Personen außer dem Opfer, die handeln, um eine unterstützte Rettung mit einem
Bergungssystem durchzuführen.
ZERTIFIZIERTE VERANKERUNG: Eine Verankerung für Absturzsicherungs-, Positionierungs-, Rückhalte- oder
Rettungssysteme, für die eine qualifi zierte Person bestätigt, dass diese in der Lage ist, potenzielle Fallkräfte
aufzunehmen, die im Falle eines Absturzes auftreten können.
QUALIFIZIERTE PERSON: Eine Person mit einem anerkannten Abschluss oder Zeugnis und mit umfangreichen
Kenntnissen, Schulung und Erfahrung im Bereich Fallschutz und Rettung, die in der Lage ist, Absturzsicherungs-
und Rettungsysteme gemäß dieser Norm zu konzipieren, zu analysieren, zu bewerten und zu spezifi zieren.
SACHVERSTÄNDIGER: Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der
Umgebung oder bei den Arbeitsbedingungen zu erkennen, die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich
oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
9.0
ETIKETTIERUNG
9.1
Folgende Etiketten müssen vorhanden und vollständig lesbar sein:
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