maniquick mq102 Mode D'emploi page 55

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11. GARAnTIEBEDInGUnGEn:
1.
SANICO Srl haftet für das Nichtvorhandensein von mechanischen Schäden und Defekten
und für die Vollständigkeit des Produktes zum Zeitpunkt des Verkaufs.
2.
Die Reparaturen dürfen nur in Servicecentern repariert werden, die von SANICO Srl oder
vom Vertragsverteiler des Einkaufslandes entsprechend genehmigt sind.
3.
Die Garantiedauer für die Materialien und die Fabrikations- und Funktionsdefekte beträgt 2
Jahre ab Verkaufsdatum vorbehaltlich, dass alle in den Gebrauchsanleitungen angeführten
Angaben vom Käufer befolgt werden. Die Garantieverpflichtungen decken nicht die
Konsummaterialien: Elektrodenschalen. Gummibänder, Verbindungskabeln usw.
4.
Beanstandungen bezüglich des Produktes sind direkt an das autorisierte Servicecenter
zu richten. Das Servicecenter ist auf Grund eines Abkommens mit dem Verkäufer dafür
zuständig, die Ursache und die Art des Defektes zu ermitteln. Das Produkt wird nur dann
ersetzt, wenn es nicht repariert werden kann.
5.
Der Besitzer des Produktes sorgt eigenständig für die Ablieferung und Rücknahme des
Produktes am Ort der Durchführung der Garantiereparatur.
6.
Die für die Garantiereparatur notwendige Zeit hängt vom Ausmass des Defektes ab.
7.
Die Haftpflicht von SANICO Srl beschränkt sich laut vorliegender Garantiebedingungen auf
den vom Käufer für das Garantieprodukt gezahlten Betrag.
In folgenden Fällen wird die Produktgarantie nicht angewendet:
Falsch ausgefüllter oder gefälschter Garantieschein; beschädigte oder entfernte
Seriennummer (falls für das spezifische Produkt vorgesehen);
mangelnde Geschäfts- und Finanzunterlagen (Kassenschein,Warenbegleitschein), welche
den Einkauf nachweisen;
vom Käufer oder von einem nicht autorisierten Servicecenter durchgeführte Öffnung oder
Reparatur des Produktes;
Schäden infolge von Nichtbeachtung von Seiten des Käufers der in der entsprechenden
technisch-normativen Dokumentation angegebenen Vorschriften zur Anwendung, Lagerung
und zum Transport des Produktes, wobei in diesem Fall herausgestellt werden muss, welche
Vorschriften genannter Dokumentation übertreten wurden;
Eindringen von Fremdkörpern oder Flüssigkeiten in das Produktinnere;
Vorhandensein am Produkt von mechanischen inneren oder äusseren Schäden (Sprünge,
Anzeichen von Fall, angeschlagene Teile usw.), die durch falschenGebrauch, Installation oder
Transport b edingt s ind; v erschleissausgesetzte B estandteile o der Z ubehör ( Elektrodenschalen,
Gummibänder); durch äussere Einflüsse verursachte Defekte (deutlicher Schmutz innen und
aussen,Korrosionsspuren);
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