8. Reinigung und Pflege
Ziehen Sie vor der Reinigung der Heizkissen stets den Netzstecker
aus der Steckdose.
Der Textilbezug kann gemäß den Reinigungssymbolen auf dem Etikett
gereinigt werden.
Die Aroma-Einlagen dürfen nicht gewaschen werden.
Kleinere Flecken auf dem Heizkissen können mit einem Tuch oder feuchten Schwamm und
eventuell etwas flüssigem Feinwaschmittel entfernt werden. Verwenden Sie keine lösungsmit-
telhaltigen Reiniger.
Bitte beachten Sie, dass das Heizkissen nicht chemisch gereinigt, ausgewrungen, maschinell
getrocknet, gemangelt oder gebügelt werden darf.
Trennen Sie vor dem Waschvorgang zunächst die Steckkupplung und somit den Schalter vom
Heizkissen. Stellen Sie die Waschmaschine auf einen Schonwaschgang bei 30°C ein.
Aus ökologischen Gründen empfehlen wir Ihnen das Heizkissen nur zusammen mit anderen
Textilien zu waschen. Benutzen Sie ein Feinwaschmittel und dosieren Sie es nach Angaben
des Herstellers.
Bitte beachten Sie, dass das Heizkissen durch allzu häufiges Waschen beansprucht wird. Das
Heizkissen sollte deshalb während der gesamten Lebensdauer max. 10 mal in einer Waschma-
schine gewaschen werden.
Befestigen Sie das Heizkissen zum trocknen nicht mit Wäscheklammern oder Ähnlichem
und schalten Sie das Heizkissen auf keinen Fall zum trocknen ein!
Verbinden Sie den Schalter erst wieder mit dem Heizkissen, wenn die Steckkupplung
und das Heizkissen vollständig trocken sind.
9. Aufbewahrung
Wenn Sie das Heizkissen längere Zeit nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, es in der Origi-
nalverpackung in trockener Umgebung und ohne Beschwerung aufzubewahren. Legen Sie
während der Lagerung keine Gegenstände auf dem Heizkissen ab um zu vermeiden, dass es
scharf geknickt wird.
Lassen Sie das Heizkissen vorher abkühlen.
10. entsorgung
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien. Bitte entsor-
gen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung 2002/96/EC-
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte
an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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