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Warnungen (nur für Kältemittel R290)
•Jede Person, die an der Arbeit an einem Kältemittelkreislauf
oder dem Öffnen eines solchen beteiligt ist, sollte über ein
aktuell gültiges Zertifikat einer von der Branche anerkannten
Bewertungsbehörde verfügen, das ihre Kompetenz zum
sicheren Umgang mit Kältemitteln gemäß einer von der Branche
anerkannten Bewertungsspezifikation berechtigt.
•Wartungsarbeiten dürfen nur wie vom Gerätehersteller empfohlen
durchgeführt werden. Wartungs- und Reparaturarbeiten, die
die Unterstützung durch anderes Fachpersonal erfordern, sind
unter Aufsicht einer für die Verwendung brennbarer Kältemittel
geschulten Person durchzuführen.
1. Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten.
Siehe Transportvorschriften.
2. Kennzeichnung des Geräts mit Schildern.
Siehe lokale Vorschriften.
3. Entsorgung von Geräten, die brennbare Kältemittel verwenden.
Siehe nationale Vorschriften.
4. Lagerung von Anlagen/Geräten
Die Lagerung von Geräten sollte gemäß den Anweisungen des
Herstellers erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (nicht verkauften) Geräten
Der Schutz der Verpackung zur Aufbewahrung sollte so gestaltet
sein, dass ein mechanischer Schaden an den Geräten in der
Verpackung nicht zu einem Leck der Kältemittelfüllung führt.
Die maximale Anzahl von Geräten, die zusammen gelagert werden
dürfen, wird durch örtliche Vorschriften festgelegt.
Mobiles Klimagerät / Bedienungsanleitung
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