10. Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU. Alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom
Hausmüll über dafür staatlich vorgesehene Stellen entsorgt werden. Mit der
ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Geräts vermeiden Sie Umweltschäden und
eine Gefährdung Ihrer persönlichen Gesundheit. Weitere Informationen zur
vorschriftsgemäßen Entsorgung des alten Geräts erhalten Sie bei der
Stadtverwaltung, beim Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, wo Sie das Gerät
erworben haben.
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Sie müssen bei einer Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand in die Sammelbehälter
für Geräte-Altbatterien gegeben werden dürfen, bzw. bei nicht vollständig
entladenen Batterien, Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden muss.
Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten Entsorgung zu. Kartonagen
können bei Altpapiersammlungen oder an öffentlichen Sammelplätzen zur
Wiederverwertung abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des Lieferumfangs
werden
umweltgerecht entsorgt.
11. Konformitätsvermerke
Dieses Gerät entspricht den grundlegenden Anforderungen und den anderen
relevanten Vorschriften der Richtlinie für Niederspannungsgeräte 2014/35/EU,
der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der ERP-Richtlinie 2009/125/EC sowie der
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
Die vollständige EU-Konformitätserklärung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.targa.de/downloads/conformity/289440.pdf
über
Ihr
örtliches
Elektrische Gemüseraspel SGR 150 C2
Entsorgungsunternehmen
eingesammelt
und
Deutsch - 17