BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Die Kappsäge ist einsetzbar zum Sägen von Massivhölzern,
verleimten Hölzern, holzähnlichen Werkstoff en und
Kunststoff en.
Werkstücke mit rundem oder unregelmäßigem Querschnitt
(z.B. Brennholz) dürfen nicht gesägt werden, da diese beim
Sägen nicht sicher gehalten werden. Beim Hochkantsägen
von fl achen Werkstücken muss ein geeigneter Hilfsanschlag
zur sicheren Führung verwendet werden.
RESTGEFAHREN
Selbst bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Produkts
lassen sich Restgefahren nicht vollständig ausschließen.
Bei der Verwendung können folgende Risiken auftreten,
weshalb der Bediener Folgendes beachten sollte:
• Um Gehörschäden zu vermeiden, ist die Expositionszeit
zu beschränken und geeigneter Gehörschutz zu tragen.
• Der Bediener sollte Maßnahmen ergreifen, um die
Auswirkungen der Vibrationen zu reduzieren und die
Expositionszeit zu begrenzen.
• Es ist eine Atemschutzmaske zu tragen, um
Gesundheitsrisiken zu vermeiden, die durch das
Einatmen von Sägestaub entstehen können.
AKKUS
Wechselakkus des Berner Systems nur mit Ladegeräten
des Berner Systems laden. Keine Akkus aus anderen
Systemen laden.
Wechselakkus und Ladegeräte nicht öff nen und nur in
trockenen Räumen lagern. Vor Nässe schützen.
Längere Zeit nicht benutzte Wechselakkus vor Gebrauch
nachladen.
Eine Temperatur über 50°C vermindert die Leistung des
Wechselakkus. Längere Erwärmung durch Sonne oder
Heizung vermeiden.
Die Anschlusskontakte an Ladegerät und Wechselakku
sauber halten.
Für eine optimale Lebensdauer müssen nach dem
Gebrauch die Akkus voll geladen werden.
Für eine möglichst lange Lebensdauer sollten die Akkus
nach dem Aufl aden aus dem Ladegerät entfernt werden.
Bei Lagerung des Akkus länger als 30 Tage: Akku bei ca.
27°C und trocken lagern. Akku bei ca. 30%-50% des
Ladezustandes lagern. Akku alle 6 Monate erneut aufl aden.
TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN-AKKUS
Lithium-Ionen-Akkus fallen unter die gesetzlichen
Bestimmungen zum Gefahrguttransport.
Der Transport dieser Akkus muss unter Einhaltung der
lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften und
Bestimmungen erfolgen.
Verbraucher dürfen diese Akkus ohne Weiteres auf der
Straße transportieren.
Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus durch
Speditionsunternehmen unterliegt den Bestimmungen des
Gefahrguttransports. Die Versandvorbereitungen und der
Transport dürfen ausschließlich von entsprechend
geschulten Personen durchgeführt werden. Der gesamte
Prozess muss fachmännisch begleitet werden.
Folgende Punkte sind beim Transport von Akkus zu
beachten:
Stellen Sie sicher, dass die Kontakte geschützt und isoliert
sind, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Achten Sie darauf,
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457 063 - Berner-BACMS BL 18V.indd 30
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dass der Akkupack innerhalb der Verpackung nicht
verrutschen kann. Beschädigte oder auslaufende Akkus
dürfen nicht transportiert werden. Wenden Sie sich für
weitere Hinweise an Ihr Speditionsunternehmen.
AKKUÜBERLASTSCHUTZ
Bei Überlastung des Akkus durch sehr hohen
Stromverbrauch, z.B. extrem hohe Drehmomente,
plötzlichem Stopp oder Kurzschluss, vibriert das
Elektrowerkzeug 5 Sekunden lang, die Ladeanzeige blinkt
und das Elektrowerkzeug schaltet sich selbsttätig ab.
Zum Wiedereinschalten, den Schalterdrücker loslassen und
dann wieder einschalten.
Unter extremen Belastungen erhitzt sich der Akku zu stark.
In diesem Fall blinken alle Lampen der Ladeanzeige bis der
Akku abgekühlt ist. Nach Erlöschen der Ladeanzeige kann
weitergearbeitet werden.
Den Akku dann in das Ladegerät stecken um ihn wieder
aufzuladen und zu aktivieren.
WARTUNG
Vor allen Arbeiten am Gerät den Wechselakku
herausnehmen.
Stellen Sie sicher, dass das Werkzeug von der
Stromversorgung getrennt ist, bevor Sie das Sägeblatt
anbringen oder abnehmen.
Abgenutzte Tischeinlage ersetzen.
Reinigen Sie Gerät und Schutzeinrichtung mit einem
trockenen Tuch.
Stets die Lüftungsschlitze der Maschine sauber halten.
Nur Berner Zubehör und Ersatzteile verwenden. Bauteile,
deren Austausch nicht beschrieben wurde, bei einer Berner
Kundendienststelle auswechseln lassen (Broschüre
Garantie/Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes
unter Angabe der Maschinenbezeichnung auf dem
Leistungsschild bei Berner angefordert werden.
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter
„Technische Daten" beschriebene Produkt mit alle
relevanten Vorschriften der Richtline 2011/65/EU (RoHs),
2014/30/EU, 2006/42/EG und den folgenden harmonisierten
normativen Dokumenten übereinstimmt:
und den folgenden harmonisierten normativen Dokumenten
EN 62841-1:2015
EN 62841-3-9:2015
EN 55014-1:2006+A1:2009+A2:2011
EN 55014-2:2015
EN 61326-1:2013
EN 50581:2012
Künzelsau, 2017-04-28
i.V. Bert Habets
Senior Director Continuous Improvements
Bevollmächtigt die technischen Unterlagen
zusammenzustellen
Berner Trading Holding GmbH
Berner Straße 6
D-74653 Künzelsau
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04.10.2017 15:35:11
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