Unzulässige Betriebsweisen; Personalqualifikation Und -Schulung; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheitshinweise Für Den Betreiber - Prematic C-VLR 62 Mode D'emploi

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Sicherheit
2.4
Unzulässige Betriebsweisen
• absaugen, fördern und verdichten von explosiven, brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien, z. B.
Staub gemäß ATEX Zone 20-22, Lösungsmittel sowie gasförmiger Sauerstoff und andere Oxidationsmit-
tel, Wasserdampf (gilt nicht für Ausführung XD),, Flüssigkeiten oder Feststoffe
• Aufstellung und Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung und/oder in explosionsfähiger Staubatmo-
sphäre aus Zone 22 betrieben werden
• der Einsatz der Maschine in nicht gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig nicht die notwendigen Vor-
kehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden
• die Verwendung der Maschine in Bereichen mit ionisierender Strahlung
• Änderungen an der Maschine und den Zubehörteilen
• Betrieb ohne Blechabdeckungen
2.5

Personalqualifikation und -schulung

• Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese Be-
triebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung, Inbetrieb-
nahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
• Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln
• alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen:
• Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
• Arbeiten an der Elektrik
• zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten an der Maschine
durchführen lassen
2.6

Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
• Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
• geltende Normen und Gesetze
2.7
Sicherheitshinweise für den Betreiber
• heiße Teile der Maschine müssen im Betrieb unzugänglich sein oder mit Berührungsschutz versehen
werden
• durch das freie Ansaugen oder Ausstoßen der Fördermedien dürfen keine Personen gefährdet werden
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen
• Die Maschine darf nicht mit entzündlichen Stoffen in Berührung kommen.
Brandgefahr durch heiße Oberflächen, Ausstoß heißer Fördermedien oder Kühlluft
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