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Vielen Dank
für Ihr Vertrauen zu STORCH. Mit dem Kauf haben Sie sich
für ein Qualitäts-Produkt entschieden.
Haben Sie trotzdem Anregungen zur Verbesserung oder aber
vielleicht einmal ein Problem, so freuen wir uns sehr, von
Ihnen zu hören. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Außendienst-
Mitarbeiter oder in dringenden Fällen auch mit uns direkt.
Mit freundlichen Grüßen
STORCH Service Abteilung
Tel.
02 02 . 49 20 - 112
Fax
02 02 . 49 20 - 244
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(nur innerhalb Deutschlands)
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die hier beschriebene Anlage ist im Rahmen der zulässigen
Traglast und der zugrunde gelegten Triebwerks- bzw.
Beanspruchungsgruppe für den Transport und das Heben
von Lasten geeignet; Traglast, Triebwerks- und
Beanspruchungsgruppe sind auf dem Typenschild des
Erzeugnisses genannt.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch die strikte
Befolgung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung.
Als nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gilt u.a.:
Überschreiten der zulässigen Traglast, Losreißen, Schleppen
oder Ziehen von Lasten bei Senkrecht führenden
Seilaufzügen. Befördern von Personen mit der Last oder der
Lastaufnahmeeinrichtung,
Konterschaltungen (bei laufender Maschine die
Gegenrichtung betätigen).
Während des Betriebes:
Alle in der Anleitung vorgeschriebenen Maßnahmen vor,
während und nach der Inbetriebnahme sowie Hinweise zur
allgemeinen Sicherheit, insbesondere die zur
Betriebssicherheit und Unfallverhütung sind strikt zu befolgen;
andernfalls drohen Unfälle.
Verwendung unzulässiger oder ungeeigneter Werkzeuge oder
Hilfsmittel können zu Verletzungen führen.
In Verbindung mit Bewegung oder Drehung von Teilen können
Quetsch- und oder Scherstellen sowohl am Erzeugnis als
auch zwischen dem Erzeugnis und Teilen seiner Umgebung
entstehen; von beweglichen oder sich drehenden Teilen ist
immer ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, um
ein Hineinfassen oder die Erfassung von Kleidungsstücken,
Körperteilen oder
Haaren auszuschließen.
08 00. 7 86 72 47
08 00. 7 86 72 44
08 00. 7 86 72 43
Tippschaltungen
3 3 3 3 3
Extreme Hitzeeinwirkung (z.B. beim Schweißen),
Funkenbildung bei Verwendung von Reinigungsmitteln oder
gar offene Flammen in Nähe brennbarer oder durch Wärme
verformbarer Teile (z.B. Holz, Kunststoffe, Öle, Fette,
elektrische Anlagen oder Leitungen) sind zu vermeiden,
andernfalls droht Brandgefahr mit Entwicklung schädlicher
Gase oder Schäden an z.B. Isolierungen.
Sicherheitshinweise für den Benutzer
Für ein sicheres Arbeiten ist eine sorgfältige Unterweisung
des Bedienungs- und Wartungspersonals in diese Montage-
Betriebs- und Wartungsanleitung dringend erforderlich.
Bei Gefahr ist der rote „Not Halt" Knopf zu betätigen.
Hebezeuge sind entsprechend den Einsatzbedingungen und
den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch
mindestens einmal, durch eine vom Unternehmer beauftragte
sachkundige Person zu prüfen.
Die Ergebnisse vorgenannter Prüfungen sind zu
dokumentieren.
Mit dem Führen eines Hebezeuges dürfen Personen
beschäftigt werden.
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. die körperlich und geistig geeignet sind.
3. die im Führen oder Warten des Hebezeuges unterwiesen
sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem
Unternehmen nachgewiesen haben.
4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen
übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten des
Hebezeuges bestimmt sein.
Der Bediener hat bei Arbeitsbeginn die Funktionen der
Bremsen und Nothalteeinrichtungen zu prüfen, und den
Zustand des Hebezeuges auf augenfällige Mängel hin zu
beobachten.
Sicherheitseinrichtungen befreien den Bediener nicht von
seiner Sorgfaltspflicht. Sie sind installiert, um bei Versagen
des Bedieners die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
Der Bediener hat bei Mängeln, die die Betriebssicherheit
gefährden, den Hebezeugbetrieb einzustellen.
Der Bediener hat alle Mängel am Hebezeug seinem
Unternehmer mitzuteilen.
Der Bediener hat dafür zu sorgen, daß dem Wind ausgesetzte
Hebezeug bei Sturm oder Arbeitsschluß durch geeignete
Befestigungsmittel gesichert werden.
Kann der Bediener nicht bei allen Hebezeugbewegungen die
Last oder das Lastaufnahmemittel beobachten, so
muß eine Übergangssteuerung eingerichtet werden.