Sicherheitsvorschriften
2.2 Verantwortlichkeiten
Der Installateur des Gerätes trägt die Verantwortung für den Schutz von Per-
sonen und die Verantwortung von Sachschäden, sowie für die erforderliche
Information des Verwalters (Betreuers). Er ist zudem dafür verantwortlich,
dass die geltenden allgemeinen Arbeitssicherheitsvorschriften, sowie die
Sicherheitsvorschriften für Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstal-
lationen eingehalten werden. Ist die Netzanschlussleitung dieses Gerätes
beschädigt, muss sie durch den Hersteller oder seinen Kundendienst oder
eine ähnlich qualifizierte Person ersetzt werden, um Gefährdungen zu ver-
meiden.
2.3 Restgefährdungsbereiche
Restgefährdungspotential durch Berührung niederspannungsführender An-
schlüsse (230/400 VAC). Bei bestimmungsgemässem Einsatz der Gebüh-
renautomaten BICONT 231R und 232R sind alle massgebenden Normen und
Vorschriften zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden eingehalten.
Restgefährdungen durch spannungsführende Anschlüsse sind jedoch nicht
vollständig auszuschliessen.
2.4 Gerätespezifische Vorschriften
07.2013
D-Anleitung BICONT-231-232R-2013-07.indd 7
Gefahr
Das Gerät darf ausschliesslich über Vorsicherungen
(Sicherungsautomat) betrieben werden.
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