AneX e/type Manuel D'entretien page 36

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GEWÄHLEISTUNG
Gewähleistung und bedingungen
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe des Produktes von Ihrem Händler.
DE
1. Zum Nachweis bewahren Sie bitte den
Übergabe-Check sowie den Kaufbeleg
für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Оhnе Vorlage dieser Dokumente kann еіnе
Reklamation nicht bearbeitet werden.
2. Anex gewährt Garantie auf alle Kinderwagen,
die innerhalb des Zeitraums von bis zu
12 Monaten gekauft werden, unter der
Bedingung, dass sie bestimmungsgemäß
verwendet wurden. Die Garantiezeit kann je
nach dem aktuellen Rechtsstand über den
Verbraucherschutz in dem Land, in dem der
Artikel gekauft wird, variieren.
3. Alle Reklamationen bezüglich Produktfehlern
sollten an Ihren Verkäufer gerichtet werden
oder durch Ausfüllen eines Formulars mit
detaillierten Informationen auf anexbaby.com
im Abschnitt Dienstleistungen.
4. Die Reparatur der Garantie wird vom
Hersteller, einem Servicezentrum oder einem
autorisierten Vertreter durchgeführt.
5. Die Garantiezeit verlängert sich um die
Reparaturzeit.
6. Die Stelle, die die Garantie gewährt, definiert
die Reparaturmethoden für den Kinderwagen.
7. Das zu reklamierende Produkt sollte sauber sein.
8. Im Falle des Verlusts der Garanteliste können
Sie die WebsiteAnmeldung nutzen.
36
9. Die Produktionsgarantie gilt nur für dieses
Land, in dem der Kauf durch einen offiziellen
Anex-Mitgliedervertreter abgewickelt wird.
Die garantie erlischt
1. Bei Schäden durch unsachgemäßen
Gebrauch, z.B. Leiteraufstieg oder
Schrägstellung, auch bei falscher Pflege
des Produktes.
2. Für die Reparatur der Rahmenteile und
die Montage von Reparaturen, die von nicht
autorisierten Personen durchgeführt wurden.
3. Bei Beschädigungen und Rissbildungen
durch den Kunden oder andere Personen
(mechanisch verursachte Knoten, Störungen,
Verformungen, Beulen, Diskontinuitäten durch
Gewalt).
4. Auf in Betrieb gewesene Räder, die als Folge
einer mechanischen Einwirkung beschädigt
oder durchstochen worden sind, sowie aufgrund
des natürlichen Verschleißes oder durch die
Ausschöpfung der Ressource.
5. Bei Unfallschäden, die vom Kunden
oder als Folge von Vernachlässigung oder
Benutzung verursacht wurden; dies gilt auch
für Schäden, die durch Naturkatastrophen
(Naturerscheinungen) entstanden sind.
6. Bei Produktschäden durch äußere
Einflüsse, z.B. bei der Gepäckbeförderung.
7. Wenn das Produkt durch Überlastung
verformt oder beschädigt wurde, z.B. wenn
Übergewicht aufgebracht wird («Jeder schwere
Gegenstand, der am Griff, an der Rückseite

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