Garantiebedingungen
Die vom Verkäufer ausgefüllte Garantiekarte bzw. den Kaufbeleg
bitte sorgfältig aufbewahren.
Für die Dauer von 2 Jahren vom Kaufdatum an leistet die Firma
WOLF-Garten eine dem jeweiligen Stand der Technik und dem Ver-
wendungszweck/Anwendungsgebiet entsprechende Garantie. Die
gesetzlichen Rechte des Endverbrauchers werden durch die nachste-
henden Garantierichtlinien nicht beeinträchtigt.
Voraussetzungen für den 2-jährigen Garantieanspruch:
- Einsatz des Gerätes für den ausschließlichen privaten Gebrauch.
Im gewerblichen Bereich oder Verleihgeschäft reduziert sich die
Garantie auf 12 Monate.
- Sachgemäße Behandlung und Beachtung aller Hinweise in der Ge-
brauchsanweisung, die Bestandteil unserer Garantiebedingungen
ist.
- Beachtung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
- Keine eigenmächtige Änderung der Konstruktion.
- Einbau von Original WOLF Ersatzteilen/Zubehör.
- Vorlage der ausgefüllten Garantiekarte und/oder des Kaufnach-
weises.
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Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß von Ak-
kus, Messern, Messerbefestigungsteilen wie Reibscheiben, Keil-
/Zahnriemen, Laufräder/Reifen, Luftfilter, Zündkerzen und Zündker-
zenstecker. Bei eigenmächtiger Reparatur erlischt automatisch sofort
jeglicher Garantieanspruch.
Auftretende Fehler und Mängel, deren Ursachen auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzuführen sind, werden ausschließlich durch
unsere Vertragswerkstätten (der Verkäufer hat das Recht zur Nach-
besserung) in Ihrer Nähe oder, falls er näher liegt, durch den Herstel-
ler beseitigt. Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Etwaige Transportschäden sind nicht uns, sondern dem zuständigen
Transportträger zu melden, da sonst die Ersatzansprüche an diese
Unternehmen verloren gehen.
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