3.3. Anschluss an den Schornstein
• Das Rauchrohr muss sicher auf dem Abgasstutzen montiert sein.
• Das Abgasrohr darf nicht mit Gefälle zum Schornstein verlegt werden.
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Rauchrohr nicht in den freien Querschnitt des Schornsteines
hineinragt, dadurch würde der Auftrieb der Rauchgase gestört werden und die optimale Reinigung des
Schornsteins wird verhindert.
• Längere waagrechte Abgasrohrverbindungen verringern den notwendigen Kaminzug.
• Alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z.B. Ofen- und Schornsteinreinigungsöffnungen
müssen geschlossen sein.
• Bei Mehrfachbelegung des Schornsteins sollte der vertikale Mindestabstand zweier Schornsteinanschlüsse
30 cm betragen. Die Feuerstätten müssen grundsätzlich für die Mehrfachbelegung geeignet und
zugelassen sein.
4. Aufstellung
4.1. Mindestabstände zu brennbare Bauteile:
HINWEIS
Bei
der
Aufstellung
Brandschutzbestimmungen befolgt werden.
Bitte beachten sie diesbezüglich nationale Vorschriften.
WARNUNG
Achtung! Als Mindestentfernung zu brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien (z. B. Möbel,
Tapete, Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden müssen die angegebenen Abstände laut Typenschild
eingehalten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbodenbelägen muss das Gerät auf eine nicht brennbare
Unterlage (z.B. Glasplatte) gestellt werden (siehe Zeichnung).
WARNUNG
Achtung! Bei Ofen mit seitlichem Sichtfenster ist der Abstand wie bei dem Strahlungsbereich vorne
einzuhalten!
des
Kaminofens
müssen
grundsätzlich
die
behördlich
angeordneten
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