7. WARTUNG
7.1. ÜBERPRÜFUNG NACH EINEM LAWINENEINSATZ
Jeder Einsatz des SCOTT ALPRIDE AIRBAG SYSTEMS kann sich negativ auf das Material auswirken. Häufig kann ein Scha-
den nicht mit bloßem Auge erkannt werden. Bitte kontaktieren Sie nach einem Einsatz des Systems in einer Lawine Ihren
autorisierten SCOTT Händler, bei dem Sie Ihr SCOTT ALPRIDE AIRBAG SYSTEM gekauft haben, um dieses genau unter-
suchen zu lassen.
Wenn Sie das SCOTT ALPRIDE AIRBAG SYSTEM nicht einschicken können, sollten die folgenden Punkte überprüft wer-
den :
• Überprüfen Sie den Airbag optisch auf Einstiche
• Kontrollieren Sie, ob die Befestigungsgurte des Airbags eingerissen sind
• Untersuchen Sie auch Schulter-, Hüft- und Brustgurte und die Nähte auf Risse
• Kontrollieren Sie alle Schnallen (Einstellschnallen an den Schultergurten sowie an Hüft- und Brustgurt)
• Untersuchen Sie die Schnallen und die Beinschlaufen auf Risse und Verformungen
7.2. AUFBEWAHRUNG, REINIGUNG & PRODUKTLEBENSDAUER
Aufbewahrung
Bewahren Sie Ihren SCOTT ALPRIDE AIRBAG SYSTEM an einem kühlen und trockenen Ort auf. Die Kartuschen können an
dem System bleiben, bei einer langfristigen Aufbewahrung empfehlen wir jedoch, diese zu entfernen und den Auslösegriff
zu betätigen, um die Feder zu lösen. Aus Sicherheitsgründen dürfen der Rucksack und die Kartuschen nicht in die Reich-
weite von Kindern gelangen. Die SCOTT Sports SA haftet nicht für Schäden oder Verluste aufgrund einer unsachgemäßen
Aufbewahrung.
Reinigung
Zur Reinigung des Rucksacks ausschließlich Wasser verwenden (keine Reinigungsprodukte!). Bevor das Produkt wieder
verwendet werden kann, muss es vollständig trocken sein. Auf diese Weise wird die Bildung von Eis verhindert. Wenn das
Befüllsystem verschmutzt ist, muss es mit einem feuchten, weichen Mikrofasertuch sorgfältig gereinigt werden.
Die SCOTT Sports SA haftet nicht für Schäden oder Verluste aufgrund einer unsachgemäßen Reinigung.
Entsorgung
Das Produkt kann im Hausmüll entsorgt werden. Das Produkt nicht mechanisch zerstören oder verbrennen. Ansonsten
kann es zu Gefahren kommen.
Produktlebensdauer
Das Produkt hat eine begrenzte Produktlebensdauer und muss bei Anzeichen mechanischer Abnutzung ersetzt werden.
Sie sollten Ihre Ausrüstung regelmäßig kontrollieren und nach dem ersten Einsatz mindestens alle fünf Jahre erneuern. Die
Funktionsweise kann gegebenenfalls aufgrund von mechanischem Verschleiß oder einem unsachgemäßen Einsatz beein-
trächtigt werden. Das Produkt entsorgen, wenn Sie Schäden entdecken. Das SCOTT ALPRIDE AIRBAG SYSTEM wurde
entwickelt für 20 Befüllungen und 40 Übungs-/Testauslösungen ohne Befüllung. Die Kartuschen eignen sich für einen
10-jährigen Einsatz ab dem Herstellungsdatum/dem ersten Einsatz.
7.3. TRANSPORT & REISEN
Im Allgemeinen ist eine Mitnahme des Airbags in Flugzeugen gestattet. Die Bestimmungen werden im IATA (International
Air Transport Association) Referenzleitfaden aufgeführt, unter „Dangerous Goods" (gefährliche Güter), Tabelle 2.3A (siehe
www.iata.org).
Der IATA Referenzleitfaden stellt nur eine Empfehlung für Fluggesellschaften dar. Deshalb raten wir Ihnen den Transport
des Lawinenairbags auf jeden Fall vor Reiseantritt mit ihrer Fluggesellschaft abzuklären.
JA
JA
NEIN
JA
JA
JA
So machen Sie das System reisefertig :
• Kartuschen ausschrauben und System auslösen.
• Die Kartuschen einschrauben, mit dem Klettband befestigen und die Reißverschlusstasche schließen.
• Die Kartuschen nicht in einer nicht installierten Position transportieren!
• Das IATA-Dokument ausdrucken (Tabelle 2.3A).
• Das IATA-Dokument in Ihrem Airbag-Rucksack verstauen und Ihren Airbag-Rucksack in Ihre Reistasche geben.
• Ihre Reistasche am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft einchecken oder als Handgepäck mitführen.
Die aktuellen Transportbestimmungen für Kartuschen können auf der folgenden Website abgerufen werden : http : //www.
iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx
Wir empfehlen sehr, dass Sie die IATA-Bestimmungen bei Ihrem jeweiligen Service Center anfragen oder diese selbst von
unsere Website herunterladen, um diese am Schalter vorzeigen zu können. Wir empfehlen auch, dass Sie ein Kopie der
DEUTSCH-18
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Lawinenrettungsrucksack, einer (1) pro Person, der eine Flasche mit
verdichtetem Gas der Unterklasse 2.2 enthält. Dieser kann auch mit einem
pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgerüstet sein, der nicht mehr
JA
NEIN
als 200 mg Netto enthält. Der Rucksack muss so verpackt sein, dass
eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist. Die Airbags innerhalb der
Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein.
Kleine Gasflaschen mit nicht entzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder
ein anderes passendes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstens zwei
JA
NEIN
(2) kleine Gasflaschen in eine Schwimmweste eingesetzt und höchstens
zwei (2) Ersatz-Kartuschen pro Person.
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