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Tragezeit verschlechtern, ziehen Sie die Orthese aus
und suchen Sie bitte umgehend ärztliches Fachperso-
nal auf. Der Hersteller haftet nicht für Schäden / Verlet-
zungen, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung
oder Zweckentfremdung entstanden sind.
Im Falle von Reklamationen im Zusammenhang mit
dem Produkt, wie beispielsweise Beschädigungen des
Materials oder Mängel in der Passform, wenden Sie
sich bitte direkt an Ihren medizinischen Fachhändler.
Nur schwerwiegende Vorkommnisse, die zu einer we-
sentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustan-
des oder zum Tod führen können, sind dem Hersteller
und der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates
zu melden. Schwerwiegende Vorkommnisse sind im
Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert.
Entsorgung
Ihre Orthese können Sie über den herkömmlichen
Entsorgungsweg vernichten. Es gibt keine besonderen
Kriterien zur Entsorgung.