- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller
und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde
entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte
Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produk-
tes beruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprü-
che aus Produkthaftung oder aus anderen zwingenden
gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in
keinem Fall die Garantiezeit.
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