15 ENTSORGUNG DER MASCHINE
Bei Verschrottung müssen die Bestandteile der Maschine entsprechend den jeweils geltenden Gesetzen des
Landes, in dem die Maschine eingesetzt wurde, von Firmen entsorgt werden, die zum Sammeln und
Recyceln von Sonderabfällen befugt sind.
HINWEIS
Die Kühlflüssigkeit darf nicht in die Atmosphäre gelangen und muss von
Firmen, die zum Sammeln von Sonderabfällen befugt sind, recycelt und
entsorgt werden.