den Maschinensockel (E, Abb. 1) ab.
- Stellen Sie die Maschinen auf ihrem vorderen Griff
(Abb. 4) ab, und drücken Sie den Sperrknopf (F, Abb.
1), bis das Sägeblatt blockiert ist.
- Drehen Sie die Befestigungsschrauben (G, Abb. 4) des
Sägeblatts heraus, und ersetzen Sie dieses durch das
zu verwendende Sägeblatt. Befestigen Sie das neue
Sägeblatt wieder mit den Befestigungsschrauben (G,
Abb. 4). Achten Sie beim Einsetzen des Sägeblatts auf
die Drehrichtung der Maschine!
- Bauen Sie den Maschinensockel wieder ein.
Achten Sie darauf, dass sich vor dem
Einbau des neuen Sägeblatts kein Leim,
Späne, Staub, usw. in der Aufnahme des
Sägeblatts befindet.
10. SCHNEIDEN VON TÜRRAHMEN MIT DEM
OPTIONALEN ZUBEHÖR GRM70S
Mit Hilfe der Führung GRM70S 9545854 (Abb. 9) können
mit der Schneidemaschine RV70U Türrahmen mit großer
Präzision und unabhängig von deren Erhaltungszustand
herausgeschnitten werden.
Auch das Rahmenoberstück kann mit Hilfe dieses Zube-
hörs durchgeschnitten werden.
11. ERSETZEN DER KOHLEBÜRSTEN
Ziehen Sie vor der Durchführung jeder Art
von Einstellungsarbeiten, den Netzstecker
der Maschine.
• Die Kohlebürsten müssen ersetzt werden, sobald sie
eine Mindestlänge von 5 mm erreicht haben. Lösen Sie
dazu die Befestigungsschrauben (M, Abb. 8) des hinteren
Griffs, und nehmen Sie diesen ab. Ziehen Sie dann die
Kabel der Kohlebürstenhalter ab, und nehmen sie die
Kohlebürsten heraus (N, Abb. 8).
Zum Einbauen der neuen Kohlebürsten gehen Sie in der
umgekehrten Reihenfolge vor. Vergewissern Sie sich
dabei, dass die Kohlebürsten nicht klemmen.
• Nach dem Ersatz der Kohlebürsten sollte die Maschine
während einigen Minuten im Leerlauf betrieben wer-
den. Überprüfen Sie beim Ersetzen der Kohlebürsten
auch gleich den Zustand des Kollektors. Sollte dieser
Verbrennungsspuren oder Sprünge aufweisen, muss er
von einem Technischen Kundendienst VIRUTEX instand
gesetzt werden.
12. GERÄUSCHPEGEL UND VIBRATIONSSTÄRKE
Die Lärm- und Vibrationswerte dieses Elektrowerkzeugs
wurden in Übereinstimmung mit der europäischen Norm
EN60745-2-19 und EN 60745-1 gemessen und dienen
16
als Vergleichsgrundlage bei Maschinen für ähnliche
Anwendungen.
Der angegebene Vibrationspegel wurde für die wesent-
lichen Einsatzzwecke des Werkzeugs ermittelt und kann
bei der Beurteilung der Gefahren durch die Aussetzung
unter Vibrationen als Ausgangswert benutzt werden. Die
Vibrationswerte können sich jedoch unter anderen Ein-
satzbedingungen, mit anderen Arbeitswerkzeugen oder
bei einer ungenügenden Wartung des Elektrowerkzeugs
oder seiner Werkzeuge stark vom angegebenen Wert
unterscheiden und aufgrund des Arbeitszyklus und der
Einsatzweise des Elektrowerkzeugs einen bedeutend
höheren Wert aufweisen.
Es ist daher erforderlich, Sicherheitsmaßnahmen zum
Schutz des Anwenders vor den Vibrationen festzulegen.
Dazu können die Aufrechterhaltung des einwandfreien
Zustands des Werkzeugs und der Arbeitsutensilien sowie
die Festlegung der Zeiten der Arbeitszyklen gehören (wie
Laufzeiten des Werkzeugs unter Last und im Leerlauf,
ohne tatsächlich eingesetzt zu werden, wodurch die
Gesamtzeit der Vibrationsauswirkungen bedeutend
verringert werden kann).
13. GARANTIE
Alle Elektrowerkzeuge von VIRUTEX habe eine garantie
von 12 Monaten ab dem Lieferdatum. Hiervon ausges-
chlossen sind alle Eingriffe oder Schäden aufgrund von
unsachgemässen Gebrauch oder natürlicher Abnutzung
des Geräts.
Wenden Sie sich im Falle einer Reparatur immer an den
zugelassenen Kundendiest von VIRUTEX.
14. RECYCELN VON ELEKTROWERKZEUGEN
Entsorgen Sie Elektrowerkzeuge nie zusammen mit den
restlichen Hausabfällen. Recyceln Sie die Werkzeuge, das
Zubehör und die Verpackungen umweltgerecht. Beachten
Sie die geltenden Rechtsvorschriften Ihres Landes.
Anwendbar in der Europäischen Union und in Ländern
mit Mülltrennsystemen:
Das Vorhandensein dieser Kennzeichnung auf dem
Produkt oder im beiliegenden Informationsmaterial
bedeutet, dass das Produkt nach seiner Nutzungsdauer
nicht zusammen mit anderen Haushaltsabfällen entsorgt
werden darf.
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EG können sich die
Nutzer an die Verkaufsstelle, bei der sie das Produkt
erworben haben, oder an die zuständigen örtlichen