Gewährleistung
Für das von Ihnen erworbene Produkt gewährt Highfield Inflatables eine beschränkte Garantie. Die
Garantiebedingungen sind im Abschnitt „Garantie" dieses Handbuchs enthalten. Die Garantieerklärung enthält
eine Beschreibung der durch die Garantie abgedeckten und nicht abgedeckten Sachverhalte sowie die
Garantiedauer. Bitte beachten Sie diese wichtigen Informationen. Die hier enthaltenen Spezifikationen und
Beschreibungen haben zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Handbuchs für den Druck Gültigkeit. Highfield
Inflatables, als Unternehmen um ständige Verbesserung bemüht, behält sich das Recht vor, Modelle jederzeit
einzustellen und Spezifikationen, Design, Methoden und Verfahren ohne Vorankündigung und ohne daraus
entstehende Verpflichtungen zu ändern.
Schreiben Sie sich die Hull Identification Number (Kennnummer des Bootes, HIN) auf.
Die HIN befindet sich am Bootsspiegel Ihres Bootes. Sie benötigen diese Nummer bei der Beschaffung von Teilen,
für Garantieleistungen oder für den Fall, dass Ihr Boot gestohlen wird.
Highfield Boats—Beschränkte Garantie
1. WAS IST DURCH DIE GARANTIE ABGEDECKT
Es wird garantiert, dass Highfield-Boote während der nachfolgend aufgeführten Zeiträume frei von Material-
und Verarbeitungsfehlern sind:
2. GARANTIEDAUER
a) Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Verkaufsdatum des Produkts für das
gesamte Boot.
b) Für den Bootsrumpf gilt eine Garantiedauer von fünf (5) Jahren.
c) Bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung gilt für das gesamte Boot eine Garantiedauer von einem (1) Jahr.
3. PULVERBESCHICHTUNG
Es wird garantiert, dass die Pulverbeschichtung für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren frei von
Herstellungsfehlern ist.
Fälle von durch Zweckentfremdung des Bootes und durch chemische oder mechanische Einwirkung
entstandene Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu zählen:
a) Kollisionen, Feuer, Diebstahl, Ausschreitungen usw.
b) Abänderungen, Modifikationen und unerlaubte Eingriffe.
c) Korrosion durch Umwelteinflüsse und Schäden durch sauren Regen, chemischen Niederschlag, industrielle
Umweltverschmutzung, Verschmutzungen durch Vögel, Baumsäfte, Hagel, Unwetter usw.
4. EINZUHALTENDE GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantie gilt nur für von Kunden bei zugelassenen Highfield-Händlern erworbene Produkte. Die
rechtzeitige Durchführung routinemäßiger Wartung, wie im Handbuch beschrieben, ist Voraussetzung für die
Gültigkeit der Garantie. Führt der Kunde diese Wartung durch, behält sich Highfield Boats das Recht vor,
zukünftige Garantieleistungen vom Nachweis sachgemäßer Wartung abhängig zu machen.
5. VERPFLICHTUNGEN VON HIGHFIELD BOATS
Highfield Boats ist im Rahmen dieser Garantie ausschließlich und nach eigener Maßgabe zur Reparatur
defekter Teile, deren Austausch oder Erstattung des Kaufpreises für das Highfield Boats-Produkt verpflichtet.
Reparatur, Austausch von Teilen oder Serviceleistungen im Rahmen dieser Garantie verlängern nicht die
Garantiedauer über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus.
6. INANSPRUCHNAHME VON GARANTIELEISTUNGEN
Der Kunde muss Highfield Boats im angemessenen Rahmen die Möglichkeit zur Reparatur sowie geeigneten
Zugang zum Produkt zur Durchführung der Garantieleistungen gewähren. Garantieansprüche werden durch
Lieferung des Produkts zur Ü berprüfung an einen Highfield Boats-Händler, der für die Instandhaltung des