•
Die Montage und der Anschluss elektrischer
Geräte darf nur durch eine Elektrofachkraft erfol-
gen.
•
Der Kaminofen entspricht der DIN EN 14785
sowie 15a BV-G.
Für ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft ist zu
sorgen. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Bezirks-
schornsteinfegermeister oder Fachhändler.
4. Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN
13384-2 bzw. nach den länderspezifischen Vorschrif-
ten.
Erforderliche Daten
•
Nennwärmeleistung
•
Wasserleistung
•
Abgasmassenstrom
•
Abgastemperatur
•
Erforderlicher Förderdruck am
Abgasstutzen
•
Max. zul. Betriebsdr. Wasser 2, 5 bar
Bei zu hohen Förderdrücken >20 Pa ist eine Förder-
druckbegrenzung
(z.B.
Schornstein) vorzunehmen.
Bei der Schornsteinberechnung ist der erforderliche
Förderdruck am Abgasstutzen auf 0 Pa zu setzen.
Mehrfachbelegung des Schornsteins ist mit Sonder-
genehmigung möglich. Sprechen Sie mit Ihrem
Schornsteinfegermeister.
5. Verbrennungsluftver-
sorgung
Für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr ist zu sor-
gen.
Die Verbrennungsluft wird entweder dem Aufstell-
raum entnommen oder über eine Verbrennungsluft-
leitung, die direkt am Gerät angeschlossen wird, z.B.
aus dem Keller oder von draußen zugeführt.
Als Verbrennungsluftrohre empfehlen wir die Ols-
berg-Ofenrohre D=80mm mit Dichtlippe.
Achtung:
•
Verbrennungslufteintritt sowie Konvektionsluftöff-
nungen dürfen während des Heizbetriebes nicht
verschlossen oder abgedeckt werden.
•
Befinden sich im Raumluftverbund Lüftungsgerä-
te oder eine Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb,
so ist durch eine Sicherheitseinrichtung ein ge-
fahrloser Betrieb des Kaminofens zu gewährleis-
ten.
•
Es darf bei gleichzeitigem Betrieb kein größerer
Unterdruck als 4 Pa im Aufstellraum erzeugt
werden.
[kW]
13,4
[kW]
10,1
[g/s]
8,5
[°C]
200
[Pa]
0
Nebenluftvorrichtung
6. Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muss eben und waagerecht sein.
Der Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige
Böden aufgestellt werden. Zum Schutz des Fußbo-
dens kann der Kaminofen auf ein Bodenblech oder
eine Glasplatte gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß- oder Teppichböden ist eine
stabile und wärmefeste Unterlage zu verwenden.
Diese muß die Feuerraumöffnung des Kaminofens
nach vorne um 50 cm und seitlich um 30 cm überra-
gen.
7. Montagefolge
•
Den Aufstellplatz festlegen. Im Strahlungsbereich
des Kaminofens dürfen bis zu einem Abstand
von 80 cm, gemessen ab Sichtscheibe der Feu-
erraumtür, keine Gegenstände aus brennbaren
Stoffen vorhanden sein oder abgestellt werden.
Mindestabstand des Gerätes zu brennbaren
oder tragenden Wänden:
im
•
Das Rohrfutter (bauseitig) in den Schornstein
einbauen. Die Anschlusshöhe kann individuell
festgelegt werden, sollte aber 1,5 m ab An-
schlussstutzen nicht übersteigen. Im Umkreis
von 20 cm um das Ofenrohr darf sich bei der
Durchführung durch Bauteile aus brennbaren
Stoffen kein brennbares Material befinden.
•
Das Ofenrohr (bauseitig) auf den Anschlussstut-
zen Ø80 mm des Kaminofens stecken.
•
Den Kaminofen an den vorgesehenen Aufstell-
platz schieben und so ausrichten, dass das Ofen-
rohr in das Rohrfutter paßt.
3
A= Angrenzende Wand
B= Hintere Wand
C= Seitliche Wand
D= Fußbodenschutz