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ADURO 14 Mode D'emploi page 18

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Mit Rücksicht auf die Konvektionsluft und die Reinigung empfehlen wir, dass der Abstand zum Mauerwerk 5-
10 cm beträgt.
Auch für den Aufstellort sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So sollte der Fußboden vor dem
Kaminofen aus nicht-brennbarem Material bestehen. Besteht der Fußboden aus brennbaren oder
temperaturempfindlichen Materialien, wie z.B. Holz, Parkett, Kork oder Teppich aus Natur- oder Kunstfasern,
muss eine nicht-brennbare Unterlage vorgesehen werden. Die Mindestgröße dieser Unterlage ist in den ein-
schlägigen Landesvorschriften festgelegt. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger. Normalerweise muss der
Boden vor dem Kaminofen mit einem nicht-brennbaren Material mindestens 50 cm vor dem Ofen und 30 cm
beiderseits der Feuerraumöffnung gedeckt werden.
Die geltenden Bauvorschriften müssen eingehalten werden. Dazu zählt das Verbauen eines Rauchrohres
mit CE-Zertifizierung – dieses muss dabei den vorgegebenen Abstand zu brennbarem Material einhalten.
Der Kaminofen muss auf einem Boden mit ausreichender Tragfähigkeit
aufgestellt werden. Erfüllt der Aufstellungsort diese Voraussetzung nicht, muss
mit Blick auf die Tragfähigkeit nachgebessert werden, z.B. mit einer
belastungsverteilenden Bodenplatte.
2.2 Rohranschluss
Der Rauchrohrausgang des Aduro 14 & 14.1 ist werkseitig für eine Montage nach oben vorbereitet. Aduro
Kaminöfen benötigen ein inneres Rauchrohr mit einem Durchmesser von 150 mm.
2.3 Anschluss an einen gemauerten Schornstein
Wenn der Kaminofen an einen gemauerten Schornstein angeschlossen werden soll, muss ein gebogenes
Rauchrohr benutzt werden. Nach der Ausmessung muss ein Loch im Schornstein vorbereitet werden, in
dem die Mauerbuchse eingesteckt wird. Schließen Sie das Loch mit Kaminmörtel. Schließlich werden der
Kaminofen sowie das Rauchrohr richtig platziert. Legen Sie eine dünne Dichtungsschnur zwischen
Rauchrohr und Mauerbuchse. Das Rauchrohr muss in die Mauerbuchse einstecken – es darf aber nicht die
Öffnung im Schornstein blockieren (sehen Sie die untenstehende Illustration):
Bauart 1 (selbstschließende Tür)
Der Aduro 14 & 14.1 ist Bauart 1 und damit für die Mehrfachbelegung zugelassen. Der Feuerraum muss
sowohl bei Betrieb wie bei Nicht-Nutzung geschlossen bleiben, da sonst weitere am gleichen Schornstein
angeschlossene Feuerstätten erheblich beeinflusst werden. Die Feuerraumtür ist selbstschließend. Sie darf
nur zum Nachlegen des Brennstoffes geöffnet werden. Die Selbstschließfunktion wird durch eine im
Scharnier der Feuerraumtür eingesetzte Rückstellfeder gewährleistet.
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