Wir,
Edwards,
Manor Royal,
Crawley,
West Sussex, RH10 9LW, UK
erklären in alleiniger Verantwortung als Hersteller und Person, die innerhalb der EU zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen befugt ist,
dass die Maschine bzw. die Maschinen
QSBP Klappenventile mit Vierteldrehung
B404-03-000
B426-03-000
auf das bzw. die sich die vorliegende Erklärung bezieht, für den Einbau in eine Gesamteinrichtung und nicht für den unabhängigen Betrieb bestimmt
ist (sind). Die Maschine(n) darf (dürfen) erst in Betrieb genommen werden, wenn für die Einrichtung, in die sie eingebaut wird (werden), die
Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgestellt wurde.
Die Maschine(n) entspricht der (entsprechen den) folgenden Norm(en) oder (dem) normativen Dokument(en):
Nicht zutreffend
Die einschlägigen wesentlichen Bestimmungen in Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurden, soweit für diese unvollständige Maschine durchführbar,
angewendet und erfüllt. Die zugehörige technische Dokumentation wurde nach Anhang VII Teil B zusammengestellt. Edwards Ltd verpflichtet sich, die maßgeblichen
Informationen über die unvollständige Maschine einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen (per E-Mail) zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Diese Erklärung gilt für alle Produktseriennummern ab dem Unterzeichnungsdatum dieser Erklärung.
Mr L Marini, Technical Manager
Dieses Produkt wurde gemäß einem nach ISO9001 zertifizierten Qualitätsmanagementsystem gefertigt.
Einbauerklärung
B428-01-000
B430-03-000
17 December 2009
Datum und Ort