HINWEIS: Hören Sie vor dem Senden den
Kanal ab, auf dem Sie senden wollen, um das
Unterbrechen bereits laufender Kommunikation zu
vermeiden.
• RUF-VERFAHREN
Rufe müssen richtig identifiziert sein, und die
Zeitbegrenzung muss respektiert werden.
1. Geben Sie immer Ihr Rufzeichen an, wenn Sie
ein anderes Schiff oder eine Küstenwachstation
rufen. Wenn Sie kein Rufzeichen haben,
identifizieren Sie den Sender, indem Sie
den Schiffsnamen und den Namen des
Lizenzinhabers angeben.
2. Geben Sie Ihr Rufzeichen am Ende jeder
Sendung an, die länger als 3 Minuten dauert.
3. Bei langen Schiff-zu-Küste-Rufen müssen sie
mindestens einmal alle 15 Minuten die Sendung
unterbrechen und Ihr Rufzeichen angeben.
4. Halten Sie nicht beantwortete Rufe kurz, nach
Möglichkeit unter 30 Sekunden. Wiederholen Sie
einen Ruf nicht vor Ablauf von 2 Minuten.
5. Unnötige Rufe sind nicht zulässig.
• PRIORITÄTEN
1. Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften in Bezug
auf Ruf-Prioritäten und halten Sie immer eine
aktuelle Kopie griffbereit. Sicherheits- und Notrufe
haben Vorrang vor jeglichen anderen Rufen.
2. Falsche oder betrügerische Notrufe sind
gesetzlich verboten und strafbar.
• DATENSCHUTZ
1. Mitgehörte, jedoch nicht für Sie bestimmte
Informationen dürfen auf keinen Fall verwendet
werden.
2. Obszöne oder profane Sprache ist untersagt.
• PROTOKOLLE
1. Alle Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsrufe
müssen vollständig aufgezeichnet werden.
Protokolldaten-Aktivität wird normalerweise
für 24 Stunden aufgezeichnet. Universal Time
Coordinated (UTC) = koordinierte Weltzeit wird
häufig verwendet.
2. Tragen Sie Justagen, Reparaturen,
Kanalfrequenzänderungen und autorisierte
Modifikationen, die die elektrische Funktion des
Geräts beeinflussen, im Wartungsprotokoll ein.
Die Einträge müssen von dem autorisierten
lizenzierten Techniker, der die Arbeit ausführt
oder überwacht, unterzeichnet werden.
BETRIEBSVORSCHRIFTEN
• FUNKLIZENZEN
(1) SCHIFFS-FUNKSENDELIZENZ
Sie benötigen zum Betrieb des Transceivers eine
aktuelle Schiffs-Funksendelizenz. Es ist rechtswidrig,
einen Schiffs-Funksender zu betreiben, der
lizenzpflichtig ist, aber keine Lizenz hat.
Bei Bedarf kontaktieren Sie Ihren Händler oder die
entsprechenden Regierungsbehörde bezüglich
der Lizenzbeantragung für einen Schiff-Sender.
Diese von der Regierung ausgestellte Lizenz
definiert das Rufzeichen, das die Identifikation Ihres
Wasserfahrzeugs für Funkkommunikations-Zwecke
darstellt.
(2) BETREIBER-LIZENZ
Eine eingeschränkte Kurzwellen-Funklizenz
ist die am häufigsten von Betreibern kleiner
Wasserfahrzeuge besessene Lizenz, wenn
eine Funkanlage nicht aus Sicherheitsgründen
vorgeschrieben ist.
Wenn vorgeschrieben, muss die eingeschränkte
Funklizenz sichtbar angebracht oder vom Betreiber
aufbewahrt werden. Wenn vorgeschrieben, darf nur
ein lizenzierter Funker den Transceiver betreiben.
Jedoch können auch nicht-lizenzierte Personen über
einen Transceiver sprechen, wenn ein lizenzierter
Betreiber den Ruf beginnt, überwacht, beendet und
die notwendigen Log-Einträge vornimmt.
Eine aktuelle Kopie der geltenden gesetzlichen
Regeln und Bestimmungen wird nur für
Wasserfahrzeuge benötigt, bei denen eine
Seefunkanlage vorgeschrieben ist. Aber auch wenn
es nicht vorgeschrieben ist, diese zur Hand zu haben,
liegt es in Ihrer Verantwortung, sich gründlich mit
allen zutreffenden Regeln und Vorschriften vertraut
zu machen.
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