17 Entsorgung
17 Entsorgung
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des europäischen Parlaments und des
Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den natio-
nalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt und die menschliche Gesund-
heit auswirken können. Sie müssen daher gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parla-
ments und des Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren fachgerecht ent-
sprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden. Nur vollständig entladene Bat-
terien und Akkus entsorgen.
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Gebrauchsanleitung
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/Akkus
und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer vom
Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall) getrennt entsorgt
werden müssen.
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