11b SICHERHEITSINSPEKTION
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in das Inspektionsschema eingetragen werden.
Dies gilt nicht nur für die eigenen Inspektionen, sondern auch für Inspektionen, die von
einem anerkannten REMA-Händler vorgenommen werden. Wenn die Einheit zur Inspektion
oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen
vorzugehen:
1 Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren).
2 Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln, z. B. (die vollständige Liste finden Sie in Kap. 1):
- Überlastung
- Unsachgemäßer Gebrauch (die Klemme ist nicht zum Ziehen oder Schleppen von Objekten
geeignet)
- Unsachkundiger Gebrauch
- Grober oder nachlässiger Gebrauch
Derartige Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die
Sicherheit Ihrer Kollegen/Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch eingehalten
werden.
3 Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem anerkannten REMA-Reparaturfachmann
abgeben.
4 Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen. Datum der Inbetriebnahme
im Wartungsheft notieren (auf Seite 31).
11c KONTROLLENZEITPLAN
Monate
Jahre
Vom eigenen
Sicherheitsbe-
auftragten durchzuführende
Inspektionen
Wartung durch einen aner-
kannten REMA-Reparatur-
fachmann
Revision durch einen aner-
kannten REMA-Reparatur-
fachmann fabrikant.
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8 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60
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