Die Atemluft in den Flaschen muss die Anforderungen der EN 12021 erfüllen; sie
darf kein Öl, keine toxischen Substanzen enthalten und nur geringe Feuchtigkeit
aufweisen.
Wie lange das Atemschutzgerät einsatzbereit ist, hängt vom Luftvolumen in den
Druckluftflaschen und vom Luftverbrauch ab. Der Luftverbrauch ist von Mensch zu
Mensch verschieden; auch die Arbeitsbelastung spielt eine Rolle. Bei Luftentnahme
aus dem zusätzlichen Luftanschluss, über den einige Atemgeräte verfügen, nimmt der
Luftverbrauch zu und die Einsatzdauer des Geräts ab.
Wenn zwei separate Flaschen mit unabhängigen Ventilen eingesetzt werden, müssen
beide mit selben Arbeitsdruck gefüllt sein. Wird das Atemschutzgerät unter Druck
gesetzt, müssen Sie immer beide Flaschenventile öffnen und sicherstellen, dass sie
beim Einsatz des Geräts offen bleiben.
Wenn das in sich abgeschlossene Atemgerät zusammen mit anderen persönlichen
Schutzvorrichtungen genutzt werden soll, muss die Zusatzausrüstung mit dem
Atemgerät kompatibel sein. Die Sicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.
Es folgen Beispiele für Gefahren, bei denen zusätzliche persönliche
Schutzvorrichtungen erforderlich sein können.
-Hautschädigende Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase
-Von der Haut absorbierbare Schadstoffe
-Thermische Strahlung
-Mechanische Einwirkungen
-Explosionsgefährdete Umgebungen
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