Entsorgung - WIKA GA11 Mode D'emploi

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11. Demontage, Rücksendung und Entsorgung
Um Schäden zu vermeiden:
Den Transportkoffer in einen Umkarton verpacken und die Sendung als empfindliches
Messgerätes kennzeichnen.
Die enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus oder Lithium-Metall-Batterien unterliegen den
Anforderungen des Gefahrgutrechts. Beim Versand sind besondere Anforderungen
an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung des
Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden. Keine beschädigten
oder defekte Akkus versenden. Offene Kontakte abkleben und den Akku so verpacken,
dass er sich nicht in der Verpackung bewegt bzw. Kurzschlüsse verhindert werden. Die
unterschiedlichen gefahrgutrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Verkehrsträger und
auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften beachten.
Hinweise zur Rücksendung befinden sich in der Rubrik „Service" auf unserer
lokalen Internetseite.

11.3 Entsorgung

Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
Gerätekomponenten und Verpackungsmaterialien entsprechend den
landesspezifischen Abfallbehandlungs- und Entsorgungsvorschriften umweltgerecht
entsorgen.
Bei Geräten mit dieser Kennzeichnung wird darauf hingewiesen, dass
diese nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Entsorgung erfolgt
durch Rücknahme bzw. durch entsprechende kommunale Stellen (siehe
EU-Richtlinie 2002/96/EC).
WIKA Betriebsanleitung Analysegerät, Typ GA11
DE
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