Die Garantieleistung gilt für Material-
oder Fabrikationsfehler. Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf Produktteile, die
normaler Abnutzung ausgesetzt sind
(z. B. Batterien) und daher als
Verschleißteile angesehen werden
können oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus oder die aus Glas gefertigt sind.
Von der Garantieleistung ausgeschlossen
ist ebenfalls das Nachlassen der
Wasserdichtheit.
Der Zustand der Wasserdichtheit ist keine
bleibende Eigenschaft und sollte daher
regelmäßig gewartet werden. Bitte
beachten Sie, dass durch das Öffnen und
Reparieren Ihrer Uhr durch Personen, die
hierzu nicht ermächtigt sind, Ihre
Garantieansprüche erlöschen.
DE/AT/CH
25