7. Endo-Fix Herstellergarantie
(Stand 01.04.2012)
Die Handgeräte Endo-Fix werden vor Auslieferung sorgfältig geprüft und ge-
testet. Vom Hersteller gibt es daher eine Garantie auf Material- und Herstel-
lungsfehler. Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag
mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.
Die Garantie wird gemäß nachstehenden Bedingungen gewährt:
1. Die Garantie gilt für folgende Regelungen (Nr.2-7) durch kostenlose Behe-
bung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit
auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
2. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf
durch den Erstabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
3. Von der Garantie ausgenommen sind:
- Teile, die einem gebrauchtbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß
unterliegen.
- Mängel am Gerät, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht
b est i m m u ng sg em ä ß e n Ge b ra uc h, an orm ale Um w elt bedi n gungen , sach-
fremd e Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung und
Pflege zurückzuführen sind.
- Geräte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
4. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt
in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl un-
entgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Gerät (ggf. auch ein Nach-
modell) ersetzen. Ersetzte Geräte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht
werden. Hierfür ist das Handgerät Endo-Fix im Systemkoffer inkl. Original-
Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums enthalten muss, an die Service-
Stelle einzusenden.
Geöffnete, teilweise oder komplett zerlegte Geräte werden nicht als Garantie-
fall anerkannt. Transportkosten und Transportrisiko liegen beim Käufer.
6. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht
auf Behebung der Mängel am Gerät werden durch unsere Garantie nicht
begründet.
7. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Gerät weder ver-
längert noch erneuert.
Für diese Garantie gilt Deutsches Recht (in CH, Schweizer Recht) unter Aus-
schluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG)
Stahlton Bauteile AG, Hauptstrasse 131, CH-5070 Frick , Schweiz
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