5. GEBRAUCHSANWEISUNG
5.1 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SICHERHEIT
Benutzen Sie die Maschine ausschließlich
für die Zwecke, für die sie bestimmt ist (Mähen und Sammeln von
Gras). Jede andere Verwendung wird als „unzweckmäßige Verwen-
dung" der Maschine angesehen und hat den Verfall der Garantie
und die Ablehnung jeder Verantwortung seitens des Herstellers zur
Folge. Dem Benutzer selbst dadurch entstandene oder Dritten zu-
gefügte Schäden oder Verletzungen gehen zu Lasten des Benut-
zers.
Folgende Punkte gehören zur unzweckmäßigen Verwendung (bei-
spielhaft):
– Transport von anderen Personen, Kindern oder Tieren auf der
Maschine oder einem Anhänger;
– Ziehen oder Schieben von Lasten ohne Verwendung des ent-
sprechenden, für den Zugbetrieb vorgesehenen Zubehörs;
– Verwenden der Maschine für das Befahren von instabilem, rut-
schigen, vereisten, steinigen oder lockeren Untergrund, Pfützen
oder stehendem Wasser, wo eine Beurteilung des Untergrunds
nicht möglich ist;
– Verwenden der Maschine für das Sammeln von Laub oder
Abfall;
– Betätigen der Messer in graslosen Bereichen.
Die Sicherheitseinrichtungen, mit denen die
Maschine ausgestattet ist, dürfen nicht verändert oder entfernt
werden. SEIEN SIE SICH STETS BEWUSST, DASS DER BENUTZER
IMMER FÜR DRITTEN ZUGEFÜGTE SCHÄDEN VERANTWORTLICH
IST.
Ehe die Maschine benutzt wird:
– die allgemeinen Sicherheitsvorschriften lesen mit besonderer
Aufmerksamkeit die über das Fahren und Mähen am Hang;
– die Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen, sich mit den
Bedienungseinrichtungen vertraut machen und damit, wie man
Motor und Messer schnell ausschaltet;
– sich nicht mit Händen oder Füßen den rotierenden Teilen von
der Seite oder von unten nähern und sich immer von der
Auswurföffnung fernhalten.
Die Maschine nicht benutzen, wenn man sich in schlechtem
gesundheitlichem Zustand befindet oder unter dem Einfluss von
Arzneimitteln oder anderen Substanzen steht, welche die Reflexe
oder die Konzentration vermindern können.
Es gehört zum Verantwortungsbereich des Benutzers, potentielle
Risiken des Geländes, auf dem gearbeitet wird, einzuschätzen.
Außerdem muss er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen für
seine eigene Sicherheit und die der andern ergreifen, insbesonde-
re an Hängen, auf unebenem, rutschigem oder nicht festem
Gelände. Die Maschine nicht mit laufendem Motor im hohen Gras
stehen lassen, um Brandgefahr zu vermeiden.
Diese Maschine darf nicht an Hängen mit
einer Steigung eingesetzt werden, die größer ist als 10° (17%)
(
5.5.4). Falls ein Einsatz überwiegend an Hängen (niemals über
10°) vorgesehen ist, ist es zweckmäßig, unter dem Querträger der
Vorderräder Gegengewichte (Lieferung auf Wunsch (
bringen, um die Stabilität vorne zu vergrößern und die Möglichkeit
des Aufbäumens zu vermindern.
WICHTIG
Alle Hinweise, die sich auf die Positionen der Be-
dienungseinrichtungen beziehen, sind im Kapitel 4 dargestellt.
5.2 KRITERIEN FÜR DAS AUSLÖSEN DER SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Die Sicherheitseinrichtungen lösen nach zwei Kriterien aus:
– Verhindern des Anlassens des Motors, wenn nicht alle Voraussetzungen
für die Sicherheit gegeben sind;
– Ausschalten des Motors, wenn auch nur eine der Voraussetzungen für
die Sicherheit fehlt.
a) Um den Motor anzulassen, müssen in jedem Fall:
– die Gangschaltung im "Leerlauf" stehen;
9.1) anzu-
DE
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