1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu
beachten. Besonders bei Begehung der Behäl-
ter ist eine 2. Person zur Absicherung erforder-
lich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, War-
tung, Reparatur usw. die in Frage kommenden
Vorschriften und Normen zu berücksichtigen.
Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehöri-
gen Abschnitten dieser Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw.
Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage au-
ßer Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes
Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten
im Behälter, verschlossen zu halten, ansonsten
besteht höchste Unfallgefahr. Der bei Anliefe-
rung montierte Regenschutz ist nur eine Trans-
portverpackung und nicht begehbar und nicht
kindersicher, er muss umgehend nach Anliefe-
rung gegen eine geeignete Abdeckung ausgetauscht werden (Teleskop-Domschacht mit entsprechender
Abdeckung)! Es sind nur Original GRAF-Abdeckungen oder von Firma GRAF schriftlich freigegebene
Abdeckungen zu verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung, nicht von GRAF freige-
gebener Zubehörteile führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung/Garantie.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser" schrift-
lich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.), um auch nach Jahren eine irrtümliche
Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu
Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser – Zapfstellen mit Venti-
len mit Kindersicherung installiert werden.
mail@graf.info
www.graf.info
1.
Allgemeine Hinweise
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