Tyco Security Products DSC PowerSeries NEO HS2TCHP Manuel De L'utilisateur page 46

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Lizenzvereinbarung
WICHTIG - AUFMERKSAM LESEN: DSC-Software, die mit oder ohne Produkte und Komponenten erworben wird, ist urheberrechtlich geschützt und wird
unter folgenden Lizenzbedingungen erworben:
- Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (Unternehmen, Einzelperson oder Körperschaft, welche die Software
und entsprechende Hardware erworben hat) und Digital Security Controls, einem Tochterunternehmen von Tyco Safety Products Canada Ltd. („DSC"), dem
Hersteller integrierter Sicherheitssysteme und dem Entwickler der Software sowie allen entsprechenden Produkten oder Komponenten („HARDWARE"), die
Sie erworben haben.
- Ist das DSC-Softwareprodukt („SOFTWAREPRODUKT" oder „SOFTWARE") vorgesehen, von HARDWARE begleitet zu werden und wird NICHT von
neuer HARDWARE begleitet, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht benutzen, kopieren oder installieren. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst
Computersoftware und kann zugehörige Medien, Druckmaterialien und „Online-" oder elektronische Dokumentation enthalten.
- Jegliche Software, die zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT überlassen wird, ist eine separate Endverbraucher- Lizenzvereinbarung zugeordnet, wel-
che für Sie entsprechend der Bedingungen der Lizenzvereinbarung lizenziert ist.
- Durch Installation, Kopieren, Download, Speicherung, Zugriff oder sonstige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS stimmen Sie diesen Lizenzbedingungen
uneingeschränkt zu, selbst wenn diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eine Modifizierung einer früheren Vereinbarung oder eines Vertrages ist. Stimmen
Sie den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht zu, dann ist DSC nicht gewillt, das SOFTWAREPRODUKT für Sie zu lizenzieren und
Sie haben kein Nutzungsrecht.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie durch Immaterialgüterrecht geschützt. Das
SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen folgende
Rechte:
(a)Software-Installation und Nutzung - Für jede von Ihnen erworbene Lizenz dürfen Sie nur eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS installieren.
(b)Speicherung/Netzwerknutzung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern, einschließlich Workstation, Terminal
oder sonstigen elektronischen Geräten („Geräte") installiert, darauf zugegriffen, angezeigt, ablaufen gelassen oder gemeinsam genutzt werden. Mit anderen
Worten, falls Sie mehrere Workstations haben, müssen Sie für jede Workstation, auf welcher die SOFTWARE benutzt wird, eine eigene Lizenz erwerben.
(c)Sicherungskopie - Sie dürfen Sicherungskopien-des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, Sie dürfen jedoch nur eine Kopie je Lizenz installiert haben. Sie
dürfen die Sicherungskopie ausschließlich zur Archivierung benutzen. Sie dürfen keine anderen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der die
SOFTWARE begleitenden Druckmaterialien, erstellen, außer wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassen.
2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Einschränkungen zu Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung - Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung des
SOFTWAREPRODUKTS sind nicht zulässig, außer und nur soweit solche Aktivität ausdrücklich durch geltendes Recht, unabhängig von diesen Ein-
schränkungen, zugelassen ist. Sie dürfen die Software ohne schriftliche Erlaubnis eines leitenden Angestellten von DSC nicht verändern oder modifizieren.
Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Markierungen oder Aufkleber vom Softwareprodukt entfernen. Sie müssen auf angemessene Weise dafür sorgen, dass
die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten - Das SOFTWAREPRODUKT ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht zur Nutzung auf mehr als
einem HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT - Haben Sie diese SOFTWARE gemeinsam mit HARDWARE erworben, dann ist das SOFTWAREPRODUKT
gemeinsam mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE
benutzt werden, wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausgeführt.
(d) Miete - Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen. Sie dürfen es anderen nicht zur Verfügung stellen oder es auf
einem Server oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts - Sie dürfen all Ihre Rechte unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nur als Teil eines permanenten Verkaufs
oder einer Übertragung der HARDWARE übertragen, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopien behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT (ein-
schließlich allen Komponenten, Medien und Druckmaterialien, allen Aktualisierungen und dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung) übertragen und unter der
Voraussetzung, dass der Empfänger den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung zustimmt. Ist das SOFTWAREPRODUKT eine Aktua-
lisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen Versionen des SOFTWAREPRODUKTS umfassen.
(f) Kündigung - Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kann DSC diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser End-
verbraucher-Lizenzvereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Komponenten zer-
stören.
(g) Marken - Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von DSC oder sei-
nen Zulieferern.
3. URHEBERRECHT
Alle Titel und Immaterialgüterrechte an und für das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, jedoch nicht hierauf beschränkt, Bilder, Fotos und Texte im
SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind das Eigentum von DSC oder seinen Zulie-
ferern. Sie dürfen die begleitenden Druckmaterialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopieren. Alle Titel und Immaterialgüterrechte an den Inhalten, auf
die Sie durch das SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind das Eigentum der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und sind möglicherweise durch
Urheberrecht oder andere Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen geschützt. Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur
Benutzung dieser Inhalte. Alle Rechte, nicht ausdrücklich unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer
vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN
Sie stimmen zu, dieses SOFTWAREPRODUKT nicht an Länder, Personen oder Körperschaften zu exportieren oder zu re-exportieren,- die kanadischen
Exportbeschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL

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