Der Käufer erhält dann nähere Informationen zur Abwicklung des Garantiefalls, z.B.
wohin er das Produkt kostenfrei senden kann und welche Unterlagen erforderlich
sind.
Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachgemäßen Ge-
brauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten,
Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen der Bedie-
nungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet wurden sowie Pro-
dukte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten Servicecenter
geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw. zwi-
schen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es können
für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen zwin-
genden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die Garantiezeit.
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