GARANTIE
1) DAUER: Auf das Produkt wird eine Garantie von 12 Monaten (zwölf) gewährt.
2) AUSSCHLIESSUNGEN: Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a)
Auf fehlende Wartung oder Nachlässigkeit des Anwenders oder auf einen
unsachgemäßen Gebrauch des Produkts zurückführbare Störungen und Anomalien;
b)
Regelmäßige Kontrollen und Wartung;
c)
Reparatur und Austausch von Verschleißteilen, empfindlichen Teilen und Teilen mit
einer nicht schätzbaren Lebensdauer, ausgenommen, die Mängel wurden bei Empfang
des Produkts festgestellt und mitgeteilt;
d)
Arbeitskräfte, Entsendung des technischen Personals und Transport;
e)
Störungen
oder
Anwendungsfehler zurückzuführen sind;
f)
Störungen oder Schäden, die auf Verunreinigungen in den Wasser- und
Luftversorgungssystemen, chemische oder elektrische Ereignisse zurückzuführen sind;
g)
Störungen oder Schäden, die auf nicht ausdrücklich in den Bedienungs- und
Wartungsanleitungen
Sterilisierstoffe oder –verfahren zurückzuführen sind.
h)
Natürliche Verfärbung der Kunststoffteile.
3) INSTALLATIONS- UND ABNAHMEPROTOKOLL: Wesentliche Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Rücksendung des vollständig ausgefüllten
und vom Anwender unterzeichneten speziellen Installations- und Abnahmeprotokolls. Dieses
Protokoll muss innerhalb von 15 Tagen nach der Installation zurückgesandt werden, da
andernfalls die Garantie verfällt.
4) GARANTIEGRENZEN: Die Garantie verleiht Anspruch auf den kostenlosen Austausch oder
die kostenlose Reparatur der defekten Bauteile. Es besteht kein Anspruch auf den Austausch
des kompletten Geräts. Bezüglich der mit dem Markenzeichen TECNO-GAZ oder durch Dritte
gefertigten Bauteile, die mit einem eigenen Garantieschein ausgestattet sind, gelten die in
diesen Garantiescheinen angegebenen Bedingungen, Grenzen und Ausschließungen.
Die Durchführung von einer oder mehreren Reparaturen während der Garantiefrist führt zu
keiner Verlängerung des Garantieanspruchs.
5) BEANSTANDUNGEN: Bei Beanstandungen seitens des Käufers bezüglich der Ausübung der
Garantieleistungspflicht und der Qualität oder des Zustands des gelieferten Geräts ist der
Käufer auf keinen Fall berechtigt, die Bezahlung zu verzögern und/oder zu unterbrechen.
6) STREITIGKEITEN: Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieses
Garantiescheins ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das Gerät
abgeschlossen wurde, das Gericht PARMA (Italien) zuständig.
7) AUSNAHMEN: Bezüglich dieser Garantiebedingungen gewährte Ausnahmen führen zu
keiner Anerkennung von weiteren Rechten des Käufers und beziehen sich einzig und allein auf
den spezifischen Fall.
8) WEITERES: Für alle nicht ausdrücklich in diesem Garantieschein erwähnten Umstände
gelten die anwendbaren Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs
der Italienischen Republik.
Schäden,
die
auf
angegebene
3
einen
unsachgemäßen
Reinigungsmittel,
DEUTSCH
Gebrauch
und
Desinfektionsmittel,