Aufbewahren der Heckenschere nach dem
Gebrauch
Die Heckenschere muss so aufbewahrt werden,
dass sich niemand an den Schermessern verletzen
kann!
Wichtig: Nach jedem Gebrauch sollten die Messer
gereinigt und eingeölt werden (siehe auch Abschnitt:
Wartung). Dadurch wird die Lebensdauer des Gerätes
entscheidend beeinflusst. Das Einölen sollte möglichst
mit einem umweltfreundlichen Schmiermittel, z. B. Servi-
cespray vorgenommen werden. Danach stecken Sie die
Heckenschere mit den Messern in den Köcher.
Reparaturdienst
Reparaturen an Elektrowerkzeugen dürfen nur durch
eine Elektro-Fachkraft ausgeführt werden.
Bitte beschreiben Sie bei der Einsendung zur Reparatur
den von Ihnen festgestellten Fehler.
Entsorgung und Umweltschutz
Wenn Ihr Gerät eines Tages unbrauchbar wird oder Sie
es nicht mehr benötigen, geben Sie das Gerät bitte auf
keinen Fall in den Hausmüll, sondern entsorgen Sie
es umweltgerecht. Geben Sie das Gerät bitte in einer
Verwertungsstelle ab. Kunststoff- und Metallteile können
hier getrennt und der Wiederverwertung zugeführt wer-
den. Auskunft hierzu erhalten Sie auch in Ihrer Gemein-
de- oder Stadtverwaltung.
Garantiebedingungen
Für dieses Elektrowerkzeug leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer wie folgt Garantie:
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate und beginnt mit der
Übergabe die durch Originalkaufbeleg nachzuweisen
ist. Bei kommerziellem Einsatz sowie Verleih reduziert
sich die Garantiezeit auf 12 Monate. Ausgenommen
von der Garantie sind Verschleißteile und Schäden die
durch Verwendung falscher Zubehörteile, Reparaturen
mit Nichtoriginalteilen, Gewaltanwendungen, Schlag und
Bruch sowie mutwillige Motorüberlastung entstanden
sind. Garantieaustausch erstreckt sich nur auf defekte
Teile, nicht auf komplette Geräte. Garantiereparaturen
dürfen nur von autorisierten Werkstätten oder vom
Werkskundendienst durchgeführt werden. Bei Fremdein-
griff erlischt die Garantie.
Porto, Versand- und Nachfolgekosten gehen zu Lasten
des Käufers.
DE | Gebrauchsanweisung
EG-Konformitätserklärung
Wir, MOGATEC Moderne Gartentechnik GmbH, Im
Grund 14, D - 09430 Drebach, erklären in alleiniger
Verantwortung, dass die Heckenscheren FHS 1545
Ultralight und FHS 1555 Ultralight, auf die sich diese
Erklärung bezieht, den einschlägigen Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinien 2006/42/
EG (Maschinenrichtlinie), 2004/108/EG (EMV-Richtli-
nie), 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) und 2000/14/EG
(Geräuschrichtlinie) entspricht. Zur sachgerechten Um-
setzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicher-
heits- und Gesundheitsanforderungen wurden folgende
Normen und/oder technische Spezifikation(en) heran-
gezogen:
DIN EN 60745-1:01-2010; DIN 60745-2-15:09-2010
EN 55014-1/A2:2011; EN 55014-2/A2:2008
EN 61000-3-2/A2:2009; EN 61000-3-3:2008
FHS1545 Ultralight
gemessener Schallleistungspegel 98 dB (A)
garantierter Schallleistungspegel
FHS1555 Ultralight
gemessener Schallleistungspegel 98 dB (A)
garantierter Schallleistungspegel 100 dB (A)
Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang V /
Richtlinie 2000/14/EG
Das Baujahr ist auf dem Typschild aufgedruckt und zusätzlich anhand
der fortlaufenden Seriennummer feststellbar.
Drebach, 22.01.2014
Arne Fiedler, Technische Leitung Mogatec GmbH
Aufbewahrung der technischen Unterlagen:
MOGATEC Moderne Gartentechnik GmbH, Im Grund 14
D - 09430 Drebach
8
99 dB (A)