Allgemeine Information; Aufstellung Und Prüfung Der Anlage; Gefährdungshinweise; Sicherheitsbestimmungen - Nussbaum JUMBO LIFT 3200 NT Manuel D'exploitation

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• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebs-
anleitung bezüglich Transport, Lagerung, Monta-
ge, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Rü-
sten der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der Anlage (z.B. An-
triebsverhältnisse: Leistung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen
und höhere Gewalt.
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Allgemeine Information

Die Technische Dokumentation enthält wichtige
Informationen zum sicheren Betrieb und zur Erhal-
tung der Funktionssicherheit der Anlage.
• Zum Nachweis der Aufstellung der Anlage ist das
Formular Aufstellungsprotokoll unterzeichnet an
den Hersteller zu senden.
• Zum Nachweis der einmaligen, regelmäßigen
und
außerordentlichen
fungen enthält dieses Prüfbuch Formulare. Ver-
wenden Sie die Formulare zur Dokumentation
der Prüfungen und belassen Sie die ausgefüllten
Formulare im Prüfbuch.
• Im Stammblatt der Anlage sind Änderungen an
der Konstruktion und der Wechsel des Aufstel-
lungsortes einzutragen.
2.1
Aufstellung und Prüfung der Anlage
Sicherheitsrelevante Arbeiten an der Anlage und
die Sicherheitsüberprüfungen dürfen ausschließ-
lich nur für dafür ausgebildete Personen ausge-
führt werden. Sie werden im Allgemeinen und in
dieser Dokumentation als Sachverständige und
Sachkundige bezeichnet.
• Sachverständige sind Personen (freiberufliche
Fachingenieure, TÜV-Sachverständige), die auf-
grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung Hubanla-
gen prüfen und gutachtlich beurteilen dürfen.
Sie sind mit den maßgeblichen Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften vertraut.
• Sachkundige (befähigte Personen) sind Per-
sonen, die ausreichende Kenntnisse und Erfah-
rungen mit Hubanlagen besitzen und an einer
speziellen Werksschulung durch den Anlagen-
Hersteller teilgenommen haben (Kundendienst-
monteure des Herstellers und der Vertragshänd-
ler sind Sachkundige).
20110009 OPI Version 1.0 JUMBO LIFT 3200 NT - HYMAX XX 3200 PH
2.2
Zur Kenntlichmachung der Gefahrenpunkte und
wichtiger Informationen werden folgende drei
Symbole mit der erläuterten Bedeutung verwen-
det. Achten Sie besonders auf Textstellen die
durch diese Symbole gekennzeichnet sind.
i
!
Sicherheitsüberprü-
3
Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG 945: Prü-
fung von Hebebühnen; BGR 500 Betreiben von
Anlagen; VBG 14 einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird be-
sonders hingewiesen:
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbe-
• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen
• Die Personenbeförderung mit der Anlage ist ver-
• Das Hochklettern an der Anlage ist verboten.
Gefährdungshinweise
Hinweis! Bezeichnet einen Hinweis auf eine
Schlüsselfunktion oder auf eine wichtige An-
merkung !
Vorsicht! Bezeichnet eine Warnung vor mög-
lichen Beschädigungen der Anlage oder an-
derer Sachwerte des Betreibers bei unsachge-
mäßer Durchführung des so gekennzeichneten
Vorgangs !
Gefahr !
Bezeichnet eine Gefahr für
Leib und Leben, bei unsachgemäßer
Durchführung des so gekennzeichne-
ten Vorgangs besteht Lebensgefahr !

Sicherheitsbestimmungen

stimmungen und Bedienungsanweisungen in der
Betriebsanleitung zu befolgen.
darf 3.200 kg nicht überschreiten,
dürfen nur Personen beschäftigt werden die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Be-
dienung der Anlage unterwiesen sind und ihre
Beschäftigung hierzu gegenüber dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Un-
ternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der
Anlage beauftragt sein (Auszug aus BGR 500),
siehe Übergabeprotokoll.
sich keine Personen im Arbeitsbereich der Anla-
ge aufhalten.
boten.
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Hymax xx 3200 ph

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