Diese Garantie gilt nur für Produkte, die der Käufer als Verbraucher erworben
hat und ausschließlich zu persönlichen Zwecken im Rahmen des häuslichen
Gebrauchs verwendet.
Es gilt deutsches Recht.
Falls sich dieses Produkt während der Garantiezeit als unvollständig oder in
der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft gemäß der nachfolgenden Bestimmun-
gen erweist, wird Beurer gemäß diesen Garantiebedingungen eine kostenfreie
Ersatzlieferung oder Reparatur durchführen.
Wenn der Käufer einen Garantiefall melden möchte, wendet er sich zu-
nächst an den Beurer Kundenservice:
Beurer GmbH, Servicecenter Tel: +49 731 3989-144
Für eine zügige Bearbeitung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf der
Homepage www.beurer.com unter der Rubrik ‚Service'.
Der Käufer erhält dann nähere Informationen zur Abwicklung des Garantiefalls,
z.B. wohin er das Produkt kostenfrei senden kann und welche Unterlagen
erforderlich sind.
Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachgemäßen Ge-
brauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten,
Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen der Be-
dienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet wurden sowie
Produkte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten Service-
center geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw.
zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es kön-
nen für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die Garan-
tiezeit.
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