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Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die
Ausgangsmanschette hat, mit dem das Produkt ausgestattet ist.
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Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der
gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
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Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683-2005);
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Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch
dessen angemessene Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
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Die Norm UNI 10683-2005 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder
Richtungsänderungen – einschließlich der Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung
des Rauchkanals hermetisch verschlossen werden (Pos. A ABB. 10).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von
mindestens 200mm Durchmesser verrohrt werden (Pos. B ), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum
zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C ).
Für jede weitere Erklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrauenshändler
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C - Abdichtung
B
A – Hermetischer
Verschluss
ABB. 10
ROSSELLA – LOLA – LUNA
Inspektionsklappe
1191015 – Rev.04 – DE