6.4.1 Außerbetriebnahme der Maschine
Um die Maschine für längere Zeit außer Betrieb zu nehmen, müssen folgende Schritte befolgt werden:
Der Maschine die Spannung entziehen.
1.
Die Maschine reinigen.
2.
Auch die Wartungsarbeiten ausführen und die Maschine danach mit einem Tuch abdecken.
3.
6.4.2 Demontage
Für den Fall, dass es sich als notwendig erweist, die Maschine auseinanderzubauen, muss die nachfolgend aufgezeigte Prozedur
befolgt werden.
1.
Die Maschine von der elektrischen Speisung isolieren.
2.
Auf den Absatz 4.4.1 - Abbau des Kapitels 4 - Transport und Einrichtung Bezug nehmen und mitdem Abbau der Maschine
beginnen; darüberhinaus muss mit den technischen Abteilungen des Herstellers Kontakt aufgenommen werden, um die
notwendige Hilfestellung für diesem Eingriff zu erhalten.
3.
Um mit dem Handling der Maschinenteile fortzufahren, muss gemäß der in Absatz 4.2 - Transport und Handlingvon Kapitel
4 - Transport und Einrichtungaufgeführten Anweisungen gehandelt werden.
4.
Die Teile anhand der Tatsache, dass sie an einen anderen Ort gebracht werden müssen (man beziehe sich auf den Absatz
4.2 - Transport und Handling des Kapitels 4 - Transport und Einrichtung), dass sie eingelagert werden müssen (man beziehe
sich auf den Absatz 4.4 - EinlagerungdesKapitels 4 - Transport und Einrichtung) oder, dass sie verschrottet werden müssen
(man beziehe sich auf den Absatz 6.2.3 - Verschrottung), anordnen.
GEFAHR:
6.4.3 Verschrottung und Entsorgung
Wenn die Maschine ihren Lebenszyklus beendet hat, bevor sie komplett auseinandergenommen wird, ist es notwendig eine Reihe
von Schritten vorzunehmen, um die Umweltbeeinträchtigung durch Entsorgung der Maschinenteile zu verringern, wie es von
geltenden Vorschriften zur Abfallentsorgung gefordert wird.
Diese Schritte sind:
1.
Umweltschädliche Teile trennen und lagern, bzw.:
a.
Die verschiedenen Teile, die umweltschädlich sein könnten, trennen;
b.
Eine Auswahl an Materialien durchführen, um ihre Wiederverwertung zu fördern, und sie getrennt zu entsorgen
(insbesondere müssen Kunststoff oder Gummiteile ausgelesen werden).
2.
Das im Inneren der Anlage enthaltene Gas darf nicht einfach in der Umwelt entsorgt werden. Die thermische Isolierung des
Pfropfens und das Kompressoröl müssen getrennt entsorgt werden; daher wird geraten das Aggregat, gemäß der geltenden
Vorschriften, nur an spezialisierte Entsorgungsbetriebe abzugeben und nicht als normalen Eisenschrott zu entsorgen. Die
Gehäuse entsorgen, bzw.:
a.
Sobald die umweltschädlichen Stoffe entfernt und eingelagert wurden, müssen die Gehäuse an spezielle
Entsorgungsbetriebe abgegeben werden.
VORSICHT:
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Auf Wunsch des Kunden, kann folgende Zusatzausstattung angebracht werden.
GAS R134A
Alternativ zum Standard R404A, kann das Gerät für den Einsatz anderer Kältemittel, die durch die Gerätekennnummer (siehe
Typenschild CE auf dem Gerät ) erkennbar sind, gefertigt werden: Y=R134a.
MIT WASSER VERFLÜSSIGEN
Dafür wird der Luftverflüssiger durch einen Wasserverflüssiger ausgetauscht.
Unter Berücksichtigung der Hinweise für den Ein- und Ausgang, dürfen für den Anschluss der Wasserverflüssiger keine Rohre mit
einem geringeren Durchmesser als die am Blocksystem ST-SP vorhandenen verwendet werden. Die Zufuhrleitung unterscheidet
sich durch die Montage eines Barostat-Ventils, das der Regulierung des Wasserflusses dient. Den Wasserhahn der Leitung an das
Wassernetz anschließen.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für eventuelle Schäden an Gegenständen und/oder an Personen,
die auf unsachgemäße Eingriffe durch unqualifiziertes, ungeschultes und unbefugtes Personal, das
nicht ausreichend ausgestattet ist, zurückzuführen sind, zurück.
Bei Verschrottung der Maschine, muss dieIdentifikationsplakette der Maschine unkenntlich und die
entsprechende technische Dokumentation unbrauchbar gemacht werden.
Es obliegt dem Auftraggeber diese Elemente dem technischen Büro des Herstellers, der sie vernichten
wird, zurückzuerstatten.
Eine einfache Aufbewahrung der oben genannten Elemente an einem unzugänglichen Ort, ist nicht
zulässig.
Bei Ende der Arbeiten muss dem technischen Büro des Herstellers die stattgefundene Zerlegung der
Maschinemitgeteilt werden.
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ST-SP Pag. 147 Rev 02 05/13